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Mit weniger Bürokratie in die Selbständigkeit

(openPR) Es geht um bessere Startchancen für Existenzgründer aus Hartz IV. Mitarbeiter der STIC-Wirtschaftsfördergesellschaft Märkisch-Oderland mbH haben eine öffentliche Petition initiert, mit deren Umsetzung Existenzgründern aus Hartz IV bessere Startchancen bei weniger Bürokratie ermöglicht werden sollen.
Konkret geht es um eine Gleichstellung mit den Existenzgründern aus Arbeitslosengeld I. Diese bekommen für 9 Monaten einen Gründungszuschuß in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes und einen Zuschlag von 300,00 Euro für die Bezahlung der Sozialkosten.
Im Gegensatz dazu bekommen die Existenzgründer aus Hartz IV zwar bei Gründung ihr Arbeitslosengeld II sowie ein zusätzliches Einstiegsgeld. Im Gegenzug werden jedoch Gewinne über 100 Euro anteilig mit den Leistungen verrechnet, wobei der Gesetzgeber eine eigene Variante der Gewinnermittlung vorschreibt, die mit der normalen steuerlichen Gewinnermittlung nichts zu tun hat. Dabei werden von den Umsätzen alle unvermeidbaren, unbedingt notwendigen und dem Status eines Hartz-IV-Empfängers angemessenen Kosten ohne Berücksichtigung steuerlicher Aspekte abgezogen. Was das konkret für den Einzelnen bedeutet, muß im Zweifelsfall der Bearbeiter aus der ARGE/Jobcenter bzw. Grundsicherungsamt für den Existenzgründer entscheiden.
Mit dem Vorschlag aus Strausberg wird für die Existenzgründer aus Hartz IV mit Tag der Existengründung der Hartz IV Bezug beendet. Sie können sich damit auf das Wesentliche konzentrieren: Die Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Damit können sie tätig werden wie jeder andere Selbständige auch
- ohne zweite Buchhaltung für die ARGE/Jobcenter/Grundsicherungsämter,
- mit alleiniger Entscheidungsfreiheit,
- ohne Angst zu haben, sich zu verschulden, wenn sie mehr als 100,00 Euro verdienen oder wenn Kosten im Nachhinein nicht als unvermeidbar anerkannt werden
- mit hoher Motivation, da ihm - wie anderen Gründern auch - jeder verdiente Euro verbleibt, um seine Firma weiter aufzubauen und seinen Lebensunterhalt zu sichern.
Darüber hinaus sparen ARGE/Jobcenter/Grundsicherungsämter eine Menge Arbeit, da eine permanente Überprüfung der Gewinne und der Kosten nach der Existenzgründung entfällt. Die frei werdenden Kapazitäten können sehr gut zur Betreuung und Integration der anderen Kunden eingesetzt werden. Bearbeitungszeiten in diesen Behörden verkürzen sich damit.
Hinzu kommt, dass die Änderung der Förderung kaum für Mehrkosten auf Seiten des Staates sorgt, da bisher neben dem Hartz IV mit der Zahlung von Einstiegsgeld und der Sozialkosten auch nicht weniger Geld an die Gründer gezahlt wird.
Die Angleichung der Förderung wurde auf verschiedensten Fachtagungen von Gründungsexerten, aber auch von Verantwortlichen einzelner ARGE/Jobcenter/Grundsicherungsämter immer wieder gefordert, jedoch bisher nicht umgesetzt. Mit der öffentlichen Petition wird aus Strausberg ein weiterer Versuch unternommen bei weniger Bürokratie, ohne zusätzliche Kosten für den Staat, für die Existenzgründer aus Hartz IV bessere Startchancen zu schaffen.
Die Petition "Arbeitslosengeld II / Existenzgründungsförderung Gründungszuschuß" kann noch bis zum 02.09.2009 auf der Plattform des Petitionsausschusses im Bundestag kommentiert und mitgezeichnet werden.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=5732. Dazu ist auf dieser Plattform eine vorhergehende Registrierung mit gültiger email-Adresse erforderlich.

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