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Angehörigenpflege: ein Thema für die Wirtschaft?

06.01.2012 • 10:49 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Familienpflegezeitgesetz ist ein erster Schritt in Richtung politischer und gesellschaftlicher Wahrnehmung pflegender Angehöriger neben ihrer Funktion als ArbeitnehmerInnen.

Problematisch ist es allerdings, wenn ein Gesetz komplexe individuelle Lebenssituationen regeln soll, das noch nicht einmal einen Rechtsanspruch der ArbeitnehmerInnen auf die Familienpflegezeit beinhaltet.

Pflege stellt sich zeitlich sehr unterschiedlich dar, sowohl was den täglichen Hilfsbedarf, als auch was die Gesamtdauer der Pflege betrifft.
Auch wohnt nicht jede/r berufstätige Angehörige in erreichbarer Nähe zum Pflegebedürftigen. Wie soll da die halbe Arbeitszeit pro Woche in einer Pflegetätigkeit realisiert werden?

Benötigt werden flexible, individuelle Arbeitszeit- und Unterstützungmodelle, die sich im Sinne eines persönlichen „Case Managements“ so ergänzen, dass pflegende ArbeitnehmerInnen Beruf und Pflege vereinbaren und bewältigen können.
Telearbeitsplätze, gleitende Arbeitszeit, Zeitwertkonten u.ä. müssen vermehrt geschaffen werden.
Die Wirtschaft sollte fähig sein unter ökonomischen Gesichtspunkten Modelle zu entwickeln, die es ArbeitnehmerInnen ermöglichen Pflege und Beruf so miteinander zu vereinbaren, dass eine vorteilbringende Situation sowohl für die Unternehmen wie auch die ArbeitnehmerInnen entsteht.

Wenn von Seiten der Politik „ambulant vor stationär“ propagiert wird, dann muss folgerichtig auch mehr Geld in die ambulante Pflege fließen als das bisher der Fall ist.
Künftig wird ambulante Sorgearbeit nicht mehr, wie in dem neuen Gesetz vorgesehen, kostenneutral und weitgehend ehrenamtlich erbracht werden können. Über ein individuelles Pflegebudget sollte nachgedacht werden.
Nicht nur die technische, professionelle Pflege,sondern auch die empathische, sich dem Menschen zuwendende Begleitung muss vergütet werden.

Längst überfällig ist die Erstellung eines schlüssiges Gesamtkonzeptes für ambulante und stationären Pflege auf der Basis eines reformierten Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Pflegende Angehörige sind auf allen Ebenen in Entscheidungsfindungen mit einzubeziehen.
Es ist dafür Sorge zu tragen, dass für sinnvoll gehaltenen Maßnahmen langfristig und nachhaltig durchgeführt werden können.

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