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Gerichtsbekannter Blogger bedroht zunehmend den Rechtsfrieden

09.12.201110:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Ein gerichtsbekannter Blogger droht zunehmend zur Gefahr für den Rechtsfrieden in Deutschland zu werden. Bei der Staatsanwaltschaft Kassel liegen weit über 100 Strafanträge gegen den Mann vor. Der gelernte Schlosser überzieht in mehreren Blogs Internetdienstleister, Inkassobüros, Gerichte, Anwälte sowie Privatleute mit übelsten Verunglimpfungen und haltlosen Behauptungen. Allein die Kanzleien BERGER LLP haben innerhalb weniger Monate drei Strafanträge gegen den Blogger gestellt. Gegen ihn hat nun die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht Kassel Anklage wegen Beleidigung und übler Nachrede erhoben.




BERGER LLP leitete außerdem ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den Mann ein, da er Kosten aus Verfahren vor dem Landgericht Köln nicht beglichen hatte. Mit dem Verfahren sollen zwei Domains des Bloggers gepfändet werden bzw. die Rechte aus dem Domain-Vertrag mit der DENIC eG als Registrierungsstelle für Domains unter der Endung de.


In den Blogbeiträgen des Mannes, der bislang zwei Mal für mehrere Monate inhaftiert war und über dessen Vermögen im November 2007 ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, werden namentlich genannte Unternehmen mit Ausdrücken belegt wie etwa „Mafia von Lügnern und Betrügern“, „kriminelle mafiöse Gemeinschaft“ oder „diese dissozial agierenden Kriminellen“. In einem im Internet verbreiteten und somit für jeden lesbaren Beitrag wird ein ebenfalls namentlich genannter angesehener Anwalt als „verlogen“, „kriminell“, „selten ehrlich“ oder „merkwürdig oft lügend“ bezeichnet. Dem von einer renommierten Kanzlei beauftragten Gutachter meint der Blogger vorhalten zu müssen, „Gefälligkeitsgutachten“ zu erstellen.


Ein mit Namen genannter Staatsanwalt wird in einem Blogbeitrag als „durchgeknallt“ bezeichnet. An anderer Stelle unterstellt der Blogger einem Gericht in Baden-Württemberg, ihn „unter Nutzung des ‚Die Staatsanwaltschaft – oder-das-Gericht-hat keine Lust-Paragraphen‘“ freigesprochen zu haben. Der Mann schreckt auch nicht davor zurück, in einem übers Internet verbreiteten Beitrag Justizbehörden „Korpsgeist“ oder „Rechtsbeugung“ zu unterstellen: So sollen in einem Rechtsstreit die Richter einen inzwischen verstorbenen Juristen vor einer Verurteilung geschützt haben, und die Richter seien anschließend ihrerseits von der Staatsanwaltschaft geschützt worden.


Wer Äußerungen mit solchen herabsetzenden und verächtlich machenden Inhalten im Internet verbreitet, kann sich aus Sicht von Fachleuten nicht auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung berufen. Ein Verbreiten dieser Positionen ist sowohl ruf- als auch geschäftsschädigend. Dem Blogger, dem offenbar jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt, geht es ausschließlich darum, Andere verächtlich zu machen, herabzusetzen oder zu verunglimpfen. Wenn von einer Person öffentlich, vorsätzlich und andauernd Angriffe auf die Ehre von Anderen ausgehen, ist dies nicht hinnehmbar und muss strafrechtlich verfolgt werden. Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe kann es in keinem Fall geben.

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