(openPR) Die Landesärztekammer Hessen wendet sich gegen eine Aufweichung des Rauchverbots in Hessen. Einer Mitteilung zufolge wandte sich Ärztekammerpräsidentin Dr. med. Ursula Stüwe mit deutlichen Worten gegen Überlegungen hessischer Politiker. „Bei Prävention kann und darf man keine Kompromisse machen“.
Eine zweite Chance für den Glimmstängel in hessischen Gaststätten muss unbedingt verhindert werden, da sonst erneut massive Gefahr für die Gesundheit von Gästen und Mitarbeitern droht“, forderte Stüwe (Quelle: LÄK Hessen v. 19.05.08).
Das gesundheitspädagogische Mandat der Präsidentin in allen Ehren gehalten, aber hier sollten sich die Ärztekammern noch ein wenig in Geduld üben. Das BVerfG beabsichtigt, ggf. noch im Juni über drei anhängige Verfassungsbeschwerden zu verhandeln. Die Nichtraucherschutzgesetze scheinen problematischer zu sein, als gemeinhin angenommen. Dies dokumentieren bereits die Entscheidungen einiger Verfassungsgerichte /-höfe der Länder. Sofern mit Blick auf die Nichtraucherschutzgesetze ein Korrekturbedarf aus Verfassungsgründen notwendig angezeigt ist, helfen auch wohlmeinende Appelle nicht weiter: immerhin stehen Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung an, deren Zulässigkeit nicht in Zweifel stehen. Sofern diese ggf. auch begründet sind, werden sich auch die Ärztekammern hiernach zu richten haben.
Erst kürzlich hat auf einer Tagung der Präsident des BVerfG seiner Hoffnung Ausdruck verliehen, dass das Urteil zu den Beschwerden aus Berlin und Baden-Württemberg Rechtsfrieden im gesamten Bundesgebiet schaffe werde.
Ich wünsche hierbei dem BVerfG ein rechtes Augenmaß bei seiner Entscheidungsfindung, geht es doch im Kern auch um die Frage, wie viel Eigenverantwortung und Selbstbestimmung wir unseren Bürgerinnen und Bürgern zumuten können.
Lutz Barth













