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Geruchsbelästigung durch Lösungsmittel

23.11.201112:09 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Geruchsbelästigung durch Lösungsmittel
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

(openPR) In einem Urteil vom 27.3.1996 (Aktenzeichen: 6 C 32/92) entschied das Amtsgericht Schöneberg als erwiesen an, dass eine Geruchsbelästigung durch Lösungsmittel (flüchtige organische Stoffe), die von einer neu renovierten Wohnung in eine darüber liegende Wohnung durch die Decke zogen, die Miete um 90 % minderte. Zudem musste der Vermieter dem Mieter die Kosten eines Gutachters ersetzten, den der Mieter in Sorge um eine Gesundheitsgefahr beauftragt hatte. Das Gericht erkannte einen entsprechenden Schadensersatzanspruch des Mieters an, da der Vermieter sich das Verschulden der Handwerker, übermäßig viel Lösungsmittelgeruch verursacht zu haben, zurechnen lassen musste.



Bei dem genannten Fall war die Wahrnehmung des unangenehmen Geruchs von Lösungsmitteln in der Wohnung Grund für den Mietmangel und für die überaus hohe Minderungsquote. In der gesamten Wohnung hatten die Lösungsmittel zu einem sehr unangenehmen Geruch geführt.

Fachanwaltstipp Mieter: Falls Sie den Geruch von Lösungsmitteln in der Wohnung empfinden, sollten Sie dies umgehend dem Vermieter anzeigen. Holen Sie möglichst schnell ein Raumluftgutachten ein, falls Ihr Vermieter nicht reagiert. Bei dem Geruch von Lösungsmitteln empfiehlt es sich, die Miete nur noch unter Vorbehalt zu zahlen und sich die überzahlte Miete erst dann zurückzufordern, wenn Sie gutachterlich eine erhöhte Lösungsmittelkonzentration nachweisen können.

Fachanwaltstipp Vermieter: Giftige Stoffe müssen Sie sofort aus der Wohnung entfernen. Sollte Ihrer Meinung nach der Vorwurf des Mieters, in der Wohnung gebe es giftige Stoffe, nicht stimmen, empfiehlt es sich, ein eigenes Gegengutachten erstellen zu lassen. Sie sollten dieses Gegengutachten aber so schnell wie möglich erstellen. Sonst kann Ihnen der Vorwurf gemacht werden, dass Sie die Beseitigung des Schadens verzögert haben, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Raumluft doch giftige Stoffe enthalten hat.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Berlin

23.11.2011

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

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Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

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Das Gewerberaummietrecht ist eine „Sondermaterie“ innerhalb des Mietrechts, die wohl nur ein ausgewiesener Spezialist überblicken kann. In kaum einem mietrechtlichen Bereich können Fehler bei Vertragsabschluss so gravierende Folgen haben, wie im Gewerbemietrecht. Eine Beratung erfordert nahezu in jedem Fall die besonderen Kenntnisse eines Fachanwalts. Wir beraten Sie hilfreich unter anderem bei

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Bredereck Willkomm Rechtsanwälte für Wohnungseigentümer:

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•Bauliche Veränderung und Instandsetzung (Sonderumlage, bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, Anfechtung von Beschlüssen über eine Sonderumlage, Beseitigung unzulässiger baulicher Veränderungen etc.)
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