(openPR) Die Scharfschaltung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (sog. Health-Claims-Verordnung) rückt näher.
Zwar gibt es bereits erste Gerichtsentscheidungen und „Soft Law“. Doch ein rechtssicheres Handling ist damit noch lange nicht in Sicht und den Herstellern und Vertreibern gesundheitsbezogener Lebensmittel kann nur empfohlen werden, sich spätestens jetzt auf die neue Rechtslage einzustellen.
Dr. Florian Meyer, Anwalt der Kanzlei juravendis Rechtsanwälte (München/Hamburg), beantwortet in der neu erschienenen 2. Auflage seiner Broschüre „Fragen & Antworten Health Claims-Verordnung“ (Behr´s Verlag) die wichtigsten Fragen zum aktuellen Stand der Verordnung und gewährt einen schnellen Überblick über die Eckpunkte des neuen Werberechts für Lebensmittel. Das Werk kann über jede Buchhandlung bezogen werden.
Aktuelle Informationen rund um das Recht der Health Claims und das sonstige Lebensmittelrecht und Gesundheitsrecht finden Sie auf www.juravendis.de.
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www.juravendis.de - ist eine Rechtsanwaltssozietät, die sich auf das Gesundheitsrecht und die gesundheitsnahen Bereiche des Medien- und Wirtschaftsrechts spezialisiert. Die Kanzlei berät Unternehmen der Gesundheitsbranche zu deren spezifischen gesundheitsrechtlichen Fragestellungen, beispielsweise zur Abgrenzung der unterschiedlichen Gesundheitsprodukte (Arzneimittel / Lebensmittel / Kosmetika / Futtermittel / Biozidprodukte etc.), zur Kennzeichnung und Bewerbung von Gesundheitsprodukten, insbesondere Health Claims, sowie zum Apothekenrecht, zu Fragen der Pharmadistribution und des Arzneimittelpreisrechts.
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„Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“: An diesen Namen – besser bekannt unter dem Synonym Health-Claims-Verordnung – werden sich bald auch Apotheker gewöhnen müssen. Dahinter verbirgt sich ein regulatorisches Monster, das tausende von gesundheitlichen Wirkversprechen über Lebensmittel ab dem 14.12.2012 verbietet.
Betroffen sind davon gerade auch Nahrungsergänzungsmittel – also ein wichtiger Bestandteil des apothekenüblichen Nebensortiments.
Auch wenn die Verordnung bereits vor Jahren in Kraft getret…
Zwischen Nikolaus und Christkind hält heuer der EU-Gesetzgeber eine schöne Bescherung für die Lebensmittelindustrie bereit: Am 14.12.2012 wird die Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) scharf geschaltet. Ab diesem Zeitpunkt darf dann nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel geworben werden, die zugelassen wurden.
Ein gesetzgeberisches Mammutprojekt nähert sich damit einem weiteren Meilenstein. Von über 40.000 ursprünglich gemeldeten Health-Claims sind (vorerst) gerade einmal 222 übrig geblieben.…
Gesundheitsbezogene Angaben bei Mineralwasser müssen der Health Claims Verordnung entsprechen. Das hat der BGH mit Beschluss vom 30. Januar 2017 bestätigt (Az.: I ZR 257/15).
Auch bei der Werbung für Mineralwasser mit gesundheitsbezogenen Angaben müssen die Vorgaben der Health Claims Verordnung eingehalten werden. Das hat der Bundesgerichtshof im Rahmen …
Angaben bezüglich Nährwert und Gesundheit unterliegen heute aufgrund der Health Claims Verordnung detaillierten Anforderungen, die zum Teil schon durch die EFSA festgelegt sind, teilweise jedoch erst noch endgültig geregelt werden müssen.
Die „Health Claims Verordnung“ ist eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und …
… werden müssen – ohne Planungssicherheit, welche Aussage mit der nächsten Teilliste noch zulässig sein wird und welche nicht."
Die EU-Kommission hat mit der Health-Claims-Verordnung 1924/2006 den Auftrag erhalten, bis zum 31. Januar 2010 eine Gemeinschaftliste erlaubter, wissenschaftlich geprüfter Werbeaussagen wie 'Kalzium ist gut für die Knochen' zu …
Nutraveris bietet EU-weite Daten über Nahrungsergänzungsmittel, Gesundheitsprodukte und neue Verordnungen
Nutraveris ist eines der führenden Beratungsunternehmen für wissenschaftliche und rechtliche Fragen im Bereich Ernährung und Gesundheit in Europa. Sein Know-how hilft Branchenunternehmen, sich über die künftige EU-Gesetzgebung zu informieren. Da …
Seit dem 1. Juli 2007 gelten mit dem Inkrafttreten der Health Claims Verordnung EU-weit neue gesetzliche Vorgaben für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Verpackungen von Lebensmitteln,
Nahrungsergänzungsmitteln und bilanzierten Diäten.
Nährwertbezogene Angaben müssen nun einem Anhang zur Verordnung entsprechen. Gesundheitsbezogene Angaben …
Zwischen Nikolaus und Christkind hält heuer der EU-Gesetzgeber eine schöne Bescherung für die Lebensmittelindustrie bereit: Am 14.12.2012 wird die Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) scharf geschaltet. Ab diesem Zeitpunkt darf dann nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel geworben werden, die zugelassen …
Mit der Health Claims Verordnung wird die Verordnung EG Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel bezeichnet. Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, sind nur …
… Non-Pharma berät der 44-Jährige von Münster aus Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln in regulatorischen Fragen etwa zu Verkehrsfähigkeiten oder zur Health-Claims-Verordnung. Diapharm unterstützt Firmen aus der Pharma- und Gesundheitsmittel-Industrie in den Bereichen Regulatory Affairs, klinische Entwicklung, Qualität und Business Development.
"Das …
… lebensmittelrechtlichen Seminar am 27. März 2008 in München zusammen mit unserem Partner juravendis Rechtsanwälte erste rechtlich beleuchtete Erfahrungen aus der Lebensmittel-Praxis.
Bei der Health Claims Verordnung handelt sich um eine Verordnung, nicht um eine Richtlinie, d. h. die Regelung tritt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in Kraft …
OLG Karlsruhe: Werbung "Mild gesalzen" unzulässig
Die Werbung "Mild gesalzen" bei einer Tütensuppe für Kinder verstößt gegen die Health Claims Verordnung und ist daher rechtswidrig. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden (Az.: 4 U 218/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Gesundheitsbezogene …
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