(openPR) Nutraveris bietet EU-weite Daten über Nahrungsergänzungsmittel, Gesundheitsprodukte und neue Verordnungen
Nutraveris ist eines der führenden Beratungsunternehmen für wissenschaftliche und rechtliche Fragen im Bereich Ernährung und Gesundheit in Europa. Sein Know-how hilft Branchenunternehmen, sich über die künftige EU-Gesetzgebung zu informieren. Da die Reglementierung der Europäischen Kommission über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (EG) Nr. 1924/2006 schon ab Juni in Kraft treten könnte, gewinnt dieses Angebot für Industrieunternehmen zunehmend an Bedeutung. Die so genannte Health-Claims-Verordnung regelt die Kennzeichnung und die Werbung für Lebensmittel bei nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben.
Die Datenbank ‚Nutraveris Online‘ identifiziert und listet gesundheitsbezogene Angaben über Inhaltsstoffe mit wissenschaftlich nachgewiesener Wirksamkeit und Sicherheit. Die Datenbank wurde ins Leben gerufen, um es Unternehmen zu ermöglichen, EU-konforme Produkte zu entwickeln und sie langfristig für ihre gesundheitlichen Anwendungen bewerben zu können.
Die von der EU erlassene Health-Claims-Verordnung soll dazu beitragen, die Verbraucher zu schützen und den freien Verkehr von Lebensmitteln innerhalb der EU zu erleichtern. Die Verordnung legt fest, dass gesundheitsbezogene Angaben auf Nahrungsmitteln in Zukunft von der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA) genehmigt werden müssen. Von 2 758 untersuchten gesundheitsbezogenen Angaben wurden bisher allerdings nur 222 in die Positivliste aufgenommen. Laut Nutraveris beziehen sich die von der EFSA genehmigten Angaben bisher zum überwiegenden Teil auf Vitamine und Mineralstoffe. Neben den untersuchten und den zugelassenen Claims gibt es noch ausstehende gesundheitsbezogene Angaben für unterschiedliche Inhaltsstoffe.
Cédric Bourges, Doktor der Pharmazie und Gründer des Beratungsunternehmens, erklärt: „Mit der Online-Datenbank ermöglicht Nutraveris seinen Kunden, Inhaltsstoffe auszuwählen, die in Europa erlaubt sind, das heißt entweder EFSA-zugelassen, noch ausstehen oder noch nicht untersucht sind. Über die Datenbank können auch der rechtliche Status aller Inhaltsstoffe und die zulässigen Höchstmengen für jedes Land überprüft werden.“ Er fügt hinzu: „Die Europäische Kommission hat zwar weder ein Datum noch eine Frist genannt, aber alles deutet darauf hin, dass es zwischen der Kommission und der EFSA noch ausführliche Diskussionen geben wird, um über die Bewertung dieser Angaben übereinzukommen“.
Viele Produktentwickler sehen es als Vorteil, Claims nutzen zu können, die noch auf der ausstehenden Liste stehen. So können sie beispielsweise bei Pflanzenstoffen auf eine gewichtsreduzierende oder entwässernde Wirkung oder eine Stärkung der Gelenke hinweisen - eine Möglichkeit, die sie letztes Jahr noch nicht hatten. Experten betonen, dass viele der noch ausstehenden Inhaltsstoffe schließlich wissenschaftlich bewiesen werden und der Entwicklung innovativer Produkte dienen könnten. Umgekehrt wird die Produktwerbung mit ausstehenden Claims nicht dauerhaft möglich sein. Grund dafür ist eine eventuelle Neubewertung und eine Nicht-Zulassung dieser Inhaltsstoffe oder Claims durch die EFSA.
Cédric Bourges ist überzeugt, dass die Wirksamkeit eines Produkts ein wichtiges Kriterium für die Entwicklung des langfristigen Verkaufserfolgs ist. Dazu erklärt er: „Wenn der Verbraucher durch einen Claim zum Erstkauf eines Produkts verleitet wird, so hängt ein erneuter Kauf eng mit seiner Zufriedenheit und somit mit der Wirksamkeit des Produkts zusammen. Um also eine langfristige Bewerbung eines Produkts für seine gesundheitliche Anwendung zu ermöglichen, sind Industrieunternehmen dazu angehalten, eine integrierte Strategie zu entwickeln, um sich auf dem Markt positionieren zu können. Diese sieht -abgesehen von der Nutzung zugelassener Inhaltsstoffe- die Nutzung von Inhaltsstoffen mit wissenschaftlich nachgewiesener Wirksamkeit vor, die wiederum eine Verwendung der Claims ermöglicht. Darüber hinaus gehört auch die Nutzung von Inhaltsstoffen dazu, die noch nicht bewertet wurden.“
Nutraveris stellt seine Dienstleistungen vom 22. bis 24. Mai auf der Fachmesse Vitafoods in Genf vor sowie vom 13. bis 15. November auf der HiE (Health ingredients Europe) in Frankfurt. Weitere Informationen gibt es unter www.nutraveris.com.
Bildunterschrift:
Nutraveris unterstützt Unternehmen in der Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln und berät sie in wissenschaftlichen und rechtlichen Fragen.











