(openPR) Der 5. Deutsche Gerichtsdolmetschertag des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) ist am Samstag, den 26. März, erfolgreich zu Ende gegangen. An zwei Kongresstagen gab es vom 25. bis 26. März für mehr als 300 juristische Dolmetscher und Übersetzer im Hannover Congress Centrum ein volles Programm mit 40 Vorträgen, Kurzseminaren und Workshops. „Die Vorträge der Referenten und die Beiträge der Teilnehmer zeigten den hohen Anspruch, mit dem Dolmetscher und Übersetzer im juristischen Bereich an ihre Arbeit herangehen“, so Johann J. Amkreutz, Präsident des BDÜ. Die Teilnehmer kamen aus ganz Deutschland sowie 12 europäischen Ländern. Neben dem Angebot zur beruflichen Fortbildung nutzten die Teilnehmer in den Pausen die Gelegenheit zum fachlichen Austausch - mit Kollegen ebenso wie mit den Referenten, darunter Richter, Anwälte und Hochschulprofessoren.
In seiner Eröffnungsrede unterstrich BDÜ-Präsident Amkreutz die Bedeutung von bundesweit einheitlichen Mindestanforderungen an Dolmetscher und Übersetzer im Justizbereich. Die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben blieben in den meisten Bundesländern hinter den tatsächlichen Anforderungen des Berufes zurück. Nur in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hamburg seien die Kenntnisse der Rechtssprache nachzuweisen. „Es sollten in ganz Deutschland die gleichen und vor allen Dingen adäquate Mindestanforderungen gelten“, fordert Amkreutz.
Den Eröffnungsvortrag hielt Dr. Jürgen Oehlerking, Staatssekretär im Niedersächsischen Justizministerium, in Vertretung für Justizminister Bernd Busemann. Oehlerkings Vortrag zeigte, dass er die Anforderungen des Berufs gut kennt. „Eine Übersetzung kann maßgeblichen Einfluss auf den Ausgang eines Strafverfahrens haben“, so Oehlerking. Es komme ganz besonders auf sprachliche Genauigkeit, ja auf Feinheiten und Nuancen an. Deshalb stehe nicht nur für den Angeklagten, sondern für die gesamte Strafjustiz viel auf dem Spiel. „Die Ermittlung des wahren Sachverhalts ist das zentrale Anliegen des deutschen Strafprozesses. Ziel des Strafprozesses ist ein objektiver Ausspruch über Schuld, Strafe oder sonstige strafrechtliche Maßnahmen.“
Der Staatssekretär ging in seiner Rede auch auf die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern im Justizbereich ein, die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt ist. Oehlerking: „Nachdem die Regelung der Vergütung seit annähernd 7 Jahren in Kraft ist, habe ich Verständnis dafür, dass mit immer mehr Nachdruck eine Anpassung gefordert wird.“ Die Anpassung der Vergütung sei in nächster Zeit im Rahmen eines Gesamtpakets Gegenstand intensiver Erörterungen zwischen Bund und Ländern. Dabei werde es darum gehen, einerseits den berechtigten Interessen der Dolmetscher und Übersetzer Rechnung zu tragen. Zugleich müsse man aber auch den begrenzten finanziellen Handlungsspielraum der Länder berücksichtigen.
Resolution verabschiedet
Im Rahmen der Abschlussveranstaltung verabschiedeten die Teilnehmer des 5. Deutschen Gerichtsdolmetschertages in Hannover eine Resolution. Darin fordern sie eine leistungsgerechte Vergütung für Dolmetscher und Übersetzer im juristischen Bereich. Zu den Forderungen der Resolution zählen unter anderem eine deutliche Anhebung der Honorare für Dolmetscher und Übersetzer, Zuschläge für Nachtarbeit und die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen sowie eine Anpassung des Ausfallhonorars. Mit der Resolution im Gepäck wird der BDÜ die Gespräche mit Vertretern aus Justiz und Politik fortsetzen.
Hinweis: Im Pressebereich des BDÜ im Internet stehen die Resolution im Wortlaut sowie Pressefotos zum Download bereit (www.bdue.de).







