Mit der heutigen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Potsdam nicht nur sein Urteil gegen die Inbetriebnahme des Übungsplatzes in der Kyritz-Ruppiner Heide bestätigt, sondern entsprechend der Klage der Gemeinde Lärz in Mecklenburg-Vorpommern der Bundeswehr weitere Auflagen und Vorhaltungen gemacht. Insbesondere die Feststellung, dass die Tiefflugübungen zu gesundheitlichen Schäden führen können wie auch der Vorwurf, die Lärmbelastung für die Bewohnerinnen und Bewohner der Überfluggebiete in Mecklenburg-Vorpommern nicht geprüft zu haben, gibt der ebenfalls vorliegenden Klage der rot-roten Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern beste Chancen. Die Luft für Verteidigungsminister Struck wird dünn.