(openPR) Hamburg, focusconsult.net Raif Özalan- Deutlich Kritik üben die Interessenvertretungen, Verbände und der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein. Am Vorgehen der Meldebehörden der Kreise und kreisfreien Städte. Es geht dabei um Personen, die ursprünglich die türkische Staatsangehörigkeit oder aus den ehemaligen GUS-Staaten die Staatsangehörigkeit besaßen und durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhielten. Die Meldebehörden fragen derzeit schriftlich ab, ob diese Bürgerinnen und Bürger mittlerweile wieder türkische oder andere Staatsangehörige sind. Hintergrund ist die Überprüfung der Wählerlisten für die bevorstehende Bundestagswahl und der Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom Juli 1999, hier wurde die so genannte Inlandsklausel geändert. Danach verlieren im Inland lebende Deutsche die Staatsangehörigkeit, wenn sie nach dem 1. Januar 2000 eine ausländische Staatsangehörigkeit erwerben, ohne eine Beibehaltungsgenehmigung zu besitzen.
Tatsächlich haben etliche türkische Staatsangehörige nach Einbürgerung ehemalige Staatsangehörigkeit erneut beantragt und erhalten. Geschah dies nach dem 1. Januar 2000, so haben diese Personen die deutsche Staatsbürgerschaft wieder verloren. Dieser Tatbestand gilt jedoch ebenso für Staatsangehörige aus anderen Ländern. Betroffen sind auch Personen, die zunächst die deutsche Staatsangehörigkeit hatten und dann- beispielsweise beim Erwerb eines Feriendemozils die dortigen Staatsangehörigkeit angenommen haben.
Durch die aktuelle Befragung fühlen sich viele der ursprünglich türkischen Staatsangehörigen stigmatisiert, weil gerade nicht alle Personen, die potenziell die Staatsangehörigkeit verloren haben können, angeschrieben werden, sondern lediglich eine Gruppe. Das Argument der Anfechtbarkeit der bevorstehenden Bundestagswahl steht im Raum, da sich ei Teil der deutschen Bevölkerung diskriminiert fühlt.
Eine Informationsveranstaltung über das Thema „Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit und Folgen für die Betroffenen“ findet am 27. Juni 2005, 18.00 Uhr in Flensburg DITIB Fahih-Moschee Meiereistr. 7, 24939 Flensburg statt.






