openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente

09.03.201117:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte eine Versorgungsordnung auszulegen, welche die Anrechnung der Hälfte der gesetzlichen Rente auf das betriebliche Ruhegeld vorsieht. In einem Punkt ist bestimmt, dass "eine Kürzung der Sozialversicherungsrente des Mitarbeiters um Abschläge, die auf Grund vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand wegen der längeren Bezugsdauer der gesetzlichen Rente erfolgen, durch das Unternehmen nicht ausgeglichen wird und daher voll zu Lasten des Mitarbeiters geht". GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com erklärt: Das BAG hat mit Urteil vom 30.11.2010 hierzu entschieden, dass der Arbeitgeber bei der Berechnung der Betriebsrente die abschlagsfreie gesetzliche Rente zugrunde legen kann, die der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er die Rente erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren in Anspruch genommen hätte.

Folgender Sachverhalt lag dieser Entscheidung zugrunde: Der Arbeitnehmer schied mit Vollendung des 55. Lebensjahres aus dem Arbeitsverhältnis aus. Er hat Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung nach der Versorgungsordnung. Er erhält seit Vollendung des 60. Lebensjahres eine vorgezogene gesetzliche Altersrente aufgrund vorangegangener Arbeitslosigkeit in Höhe von rund 1.220 EUR monatlich. Bei einem Rentenbeginn mit Vollendung des 65. Lebensjahres hätte seine Rente rund 1.485 EUR betragen. Der Arbeitgeber hat die Hälfte des letztgenannten Betrages auf die Betriebsrente angerechnet. Der Arbeitnehmer war jedoch der Meinung, dass lediglich die Hälfte der ihm tatsächlich gezahlten Rente anzurechnen wäre. Die Richter entschieden hier jedoch, dass die o. g. Versorgungsordnung den Arbeitgeber berechtigt, die Hälfte der ungekürzten gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente des Arbeitnehmers anzurechnen.

http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 517945
 299

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP

Bild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem GrundBild: GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund
GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zur Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Als wichtigstes Beschlussorgan einer GmbH kann die Gesellschafterversammlung den Gesellschafter-Geschäftsführer aus wichtigem Grund abberufen. In jeder GmbH kann es zu Streitigkeiten unter den Gesellschaftern kommen. Lassen sich die Meinungsverschiedenheiten nicht mehr kitten, kommt es nach einem Erfahrungsbericht der Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte häufig dazu, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer abberufen werden soll. Das Beschlussorgan für die Kündigung des Anstellungsvertrags des Gesellschafter-Geschäftsführers sowie für …
Widerruf von Darlehen: Zinslast spürbar senken
Widerruf von Darlehen: Zinslast spürbar senken
Widerruf von Darlehen: Zinslast spürbar senken Jahrelang haben Banken und Sparkassen bei Verbraucherdarlehen reihenweise fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Ein großer Teil dieser Darlehen kann noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wurden die Verbraucher beim Abschluss ihrer Darlehensverträge von den Kreditinstituten fehlerhaft belehrt, ist die vertragliche, in der Regel 14-tägige, Widerrufsfrist nie …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bundesarbeitsgericht - Ergänzende Auslegung einer Versorgungsordnung
Bundesarbeitsgericht - Ergänzende Auslegung einer Versorgungsordnung
… Beitragsbemessungsgrenze um 500,00 Euro im Jahre 2003 nach § 275c SGB VI regelmäßig lückenhaft geworden und entsprechend dem ursprünglichen Regelungsplan dahin zu ergänzen, dass sich die Betriebsrente ohne Berücksichtigung der außerordentlichen Anhebung der BBG berechnet, von dieser sodann allerdings der Betrag in Abzug zu bringen ist, um den sich die gesetzliche Rente …
Wer kann sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen?
Wer kann sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen?
… Sie nach wie vor angestellt, aber nicht mehr SV-pflichtig. Jetzt können wir mit unserem Rentenkonzept Ihre Rente durch Umleitung der Beiträge von der GRV in eine Betriebsrente optimieren, ohne dass sich dadurch Ihr Nettoeinkommen verändert. (Bei einer Betriebsrente ist das Konto, auf das Sie einzahlen, an Sie verpfändet. Sie beziehen Ihre Rente von …
Bild: Steuerlast hängt von der Art der Renten-Einkünfte abBild: Steuerlast hängt von der Art der Renten-Einkünfte ab
Steuerlast hängt von der Art der Renten-Einkünfte ab
… auch netto. Ein früherer leitender Angestellter der ebenfalls verheiratet ist, hat Alterseinkünfte in Höhe von insgesamt 72.000 Euro. Sie setzen sich zusammen aus 40.000 Euro Betriebsrente, 20.000 Euro gesetzlicher Rente und 12.000 Euro Kapitalerträgen. Das Ehepaar muss 10.500 Euro Steuern auf die Einkünfte zahlen. Denn die größte Einnahmequelle, die …
Die Betriebsrente unbedingt zur Alterssicherung nutzen
Die Betriebsrente unbedingt zur Alterssicherung nutzen
Die Betriebsrente ist für die Altersvorsorge ein wichtiger Baustein. Das gilt besonders für gut verdienende Führungskräfte. Darauf weist das Online-Portal Financialport.de hin. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf das Angebot einer Betriebsrente durch den Arbeitgeber. Die meisten Arbeitgeber bieten das auch an, aber oft ist ihr Modell nicht optimal. Führungskräfte …
Trügerische Sicherheit: was bleibt wirklich übrig von der Rente?
Trügerische Sicherheit: was bleibt wirklich übrig von der Rente?
… Krankenkassenbeitrag und 26 Euro Pflegeversicherung fällig. Es bleiben also nur noch 892 Euro von der eigentlichen Rente übrig. Zusätzliche Absicherung über eine Betriebsrente bleibt unerlässlich. Mit der Entgeltumwandlung im Rahmen der Betriebsrente haben Mitarbeiter während Ihrer Berufszeit die Möglichkeit, zusätzlich für das Rentenalter vorzusorgen, …
In unsicheren Zeiten bietet die betriebliche Altersvorsorge gute Aussichten für das Alter
In unsicheren Zeiten bietet die betriebliche Altersvorsorge gute Aussichten für das Alter
… durch den gesetzlichen Rahmen neben den Renditeaussichten ein recht sicherer Weg, für das Alter vorzusorgen.Der beschriebene gesetzliche Rahmen sichert auch, dass die Betriebsrente den eigenen Erwerbsweg mitgeht und problemlos auf einen möglichen neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Somit kann die Betriebsrente das Arbeitsleben nachzeichnen und …
Steuerliche Hinweise für Neurentner und Neupensionäre des Jahres 2007
Steuerliche Hinweise für Neurentner und Neupensionäre des Jahres 2007
Wer im Jahr 2007 in Ruhestand getreten ist und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezogen hat, kann leider seinen Steuerordner leider noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Für jeden neuen Rentnerjahrgang ändern sich nämlich die Besteuerungsanteile und Freibeträge …
Führungskräfte: Flexi-Rente für Stärkung der Betriebsrente nutzen
Führungskräfte: Flexi-Rente für Stärkung der Betriebsrente nutzen
Die geplante „Flexi-Rente“ sollte für eine nachhaltige Stärkung der Betriebsrente genutzt werden. Dies fordert der Führungskräfteverband ULA von der Bundesregierung. Die geplante „Flexi-Rente“ sollte für eine nachhaltige Stärkung der Betriebsrente genutzt werden. Dies fordert der Führungskräfteverband ULA von der Bundesregierung im Rahmen des anstehenden …
Betriebsrente und Riester Rente – Vergleich der Vorsorgemöglichkeiten
Betriebsrente und Riester Rente – Vergleich der Vorsorgemöglichkeiten
Finanztest hat im Juni 2013 die Vorsorgevarianten der Betriebsrente und Riester Rente verglichen. Die reine Entgeltumwandlung, bei der der Arbeitnehmer nur aus eigener Tasche einzahlt, fällt im Vergleich zur staatlich geförderten Riester Rente dürftig aus. Lohnen kann sich die betriebliche Altersvorsorge (bAV) jedoch, wenn der Arbeitgeber etwas dazugibt. Betriebs- …
Bild: Dank neuem Gesetz - Wechsel aus PKV in gesetzliche Krankenversicherung und Beiträge sparen  Bild: Dank neuem Gesetz - Wechsel aus PKV in gesetzliche Krankenversicherung und Beiträge sparen  
Dank neuem Gesetz - Wechsel aus PKV in gesetzliche Krankenversicherung und Beiträge sparen  
indestbeitrags Beitragsbemessung aus Rente und Einkünften des Ehegatten (z.B. wenn der Ehegatte in der PKV versichert ist) Beitragsbemessung aus Rente und weiteren Einkünfte In diesen Fällen kann durch die Begründung der Pflichtversicherung erreicht werden, dass nur noch die eigene Rente sowie ggf. Betriebsrente der Beitragspflicht unterworfen werden.
Sie lesen gerade: Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Betriebsrente