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Wer kann sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen?

04.08.201017:33 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist eine Pflichtversicherung für Angestellte und Arbeiter. Unternehmer müssen i.d.R. nicht in die GRV einzahlen.
Nur bei angestellten Familienangehörigen hat der Gesetzgeber keine eindeutige Regelung getroffen, ob sie sozialversicherungspflichtig oder –frei sind.
Daraus ergibt sich für sie die Möglichkeit, die Entscheidung in ihrem Sinne zu beeinflussen!

Diese Familienangehörigen arbeiten mit im Betrieb der Eltern, des Ehepartners, der Geschwister, des Onkels … Der Familienbetrieb kann ein Einzelunternehmen sein, eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft.

Sie zahlen häufig in die Sozialversicherung (SV) ein, ohne dass sie das müssten. Ja sogar ohne dass sie Anspruch auf Leistungen aus dem System erwerben, d.h. kein Arbeitslosengeld, keine Erwerbsunfähigkeitsrente, kein Insolvenzgeld.

Klarheit bekommen Sie – als angestelltes Familienmitglied - nur durch eine Überprüfung Ihres Status. Werden Sie befreit, dann sind Sie nach wie vor angestellt, aber nicht mehr SV-pflichtig.
Jetzt können wir mit unserem Rentenkonzept Ihre Rente durch Umleitung der Beiträge von der GRV in eine Betriebsrente optimieren, ohne dass sich dadurch Ihr Nettoeinkommen verändert. (Bei einer Betriebsrente ist das Konto, auf das Sie einzahlen, an Sie verpfändet. Sie beziehen Ihre Rente von Ihrem Konto und nicht von den GRV-Beiträgen Ihrer Kinder).

Weitere Vorteile sind Rechtssicherheit, ca. doppelte Rente, garantierte Rente – und eine optionale Kapitalauszahlung.

Wir sind Ihr Partner auf dem Weg zur SV-Freiheit und erledigen alles für Sie - kostenfrei, wenn Sie das vorgeschlagene Rentenkonzept annehmen.
Ihr erfahrener Partner, der seit Jahren „aus der Praxis für die Praxis“ arbeitet. Der für Sie Rechtsanwälte beauftragt, um für Ihre Rechtssicherheit zu sorgen und Ihren Antrag formgerecht einzureichen.

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