(openPR) Wer im Jahr 2007 in Ruhestand getreten ist und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezogen hat, kann leider seinen Steuerordner leider noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Für jeden neuen Rentnerjahrgang ändern sich nämlich die Besteuerungsanteile und Freibeträge für Alterseinkünfte.
Das Internetportal Steuerrat24 macht es Ihnen einfach: In einem eigenen Beitrag zeigen die Steuerexperten zusammengefasst alle Regelungen und Steuerbeträge auf, die konkret für Sie als Neurentner oder Neupensionär des Jahres 2007 maßgebend sind. So für die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Betriebsrente, Pensionsbezüge, VBL-Rente, Rente aus privater Rentenversicherung sowie für andere Alterseinkünfte.
Neugierig? Dann schauen Sie mal bei www.steuerrat24.de vorbei, wählen die Rubrik "Alterseinkünfte und Altersbeiträge". Dort finden Sie den hilfreichen Beitrag "Hinweise für Neurentner und Neupensionäre des Jahres 2007".







