(openPR) Düsseldorf. Durch den Beschluss des Bundeskabinetts wird ein Gesetz des Bundesministerium für Justiz auf den Weg gebracht, durch welches der Richtervorbehalt für die molekulargenetische Untersuchung von anonymen Spuren gestrichen wird. Zukünftig kann auch die Staatsanwaltschaft und die Polizei dies anordnen.
"Die DNA Analyse ist ein empfindlicher Eingriff in die Rechte der Bürger. Dieser Eingriff macht einen Bürger gentechnisch nackig. Hier muss weiterhin die Hürde über den Richter gelten", ärgert sich Marcel Hafke, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen (JuLis) NRW, über diese verantwortungslose Politik.
Zum anderen wird der Reihengentest auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. So soll er nach dem neuen § 81h StPO bei Verbrechen gegen Leben, Leib, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung zulässig sein.
Neu ist allerdings die Herabsetzung für die Erforderlichkeit der Anlasstaten zur DNA Analyse. Jetzt gelten als Grundlage auch sonstige, wiederholt begangene Straftaten, die im Unrechtsgehalt von erheblicher Bedeutung sind.
Hafke weiter: "Es ist wichtig, dass das in der Praxis oft eingesetzte Mittel der DNA Analyse endlich auf eine gesetzliche Grundlagen gestellt wird. Jedoch wird auch gleichzeitig durch den Gesetzentwurf die DNA-Analyse in einem Rahmen ausgedehnt, der der Besonderheit der Verwertung genetischer Daten keine Rechnung mehr trägt. Wir dürfen nicht zulassen, dass eine DNA Analyse Alltag wird. Jeder Bürger hat ein Recht auf seine Persönlichkeit und die muss gewahrt bleiben."
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V.i.S.d.P.
Tanja Schätz
Landespressesprecherin der Jungen Liberalen NRW
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