(openPR) Gesetzesentwurf zur diskriminierenden Budgetierung ambulanter Operationsleistungen
Bundesrat schließt sich der LAOH-Forderung nach Änderung des Rösler-Gesetzesentwurfs an
Berlin/Frankfurt/Hanau: Die Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft (Hanau und Frankfurt am Main) hat im Auftrag des LAOH Verband operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Ärzten in Deutschland förmlich gegen den Entwurf des Bundesgesundheitsministers Rösler eine Beschwerde an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft erhoben, Im Entwurf des Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKVFinG) ist eine Beschränkung der preisgünstigen ambulanten Operationsleistungen niedergelassener Ärzte durch Budgetierung vorgesehen, während auch qualitativ absolut identische Leistungen der ohnehin subventionierten Krankenhäusern einer solchen Restriktion nicht unterliegen sollen. Hierin sieht der Ärzteverband LAOH nicht nur die Auslösung vermeidbarer Kosten in bis zu dreistelliger Millionenhöhe. Die vom LAOH erneut in einem EU – Beschwerdeverfahren eingeschaltete Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft vertritt vielmehr auch die Auffassung, jene von Minister Rösler geplante diskriminierende Gesetzesänderung verstoße gravierend gegen bindendes EU – Recht. Im Ergebnis hat sich nunmehr der Bundesrat der Auffassung des Ärzteverbandes LAOH und dessen Rechtsanwälte angeschlossen und fordert eine Gleichstellung identischer Operationsleistungen von niedergelassenen Ärzten und der Krankenhäuser, also den Entfall der von Bundesminister Rösler vorgesehenen Budgetierung. Dieser Position schließt sich nunmehr der Bundesrat im Ergebnis an.
Mit der Beschwerde fordert die Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft im Namen des LAOH die EU-Kommission auf, ein förmliches Prüfverfahren nach Artikel 108 Abs. 2 AEUV, Artikel 6 der Verordnung 659/1999 gegen den Erlass eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FG) zu eröffnen.
Im Kern geht es um den Versuch, mit der sachlich unzutreffenden Begründung Kosteneinsparungen veranlassen zu wollen, durch eine einseitige Budgetierung ambulant ohne Qualitätsverlust ausführbarer Operationsleistungen allein zu lasten der niedergelassenen Ärzte Patienten hin zu den staatlich ohnehin subventionierten Krankenhäusern umzuleiten. Dort aber kommen diese Operationen das Gesundheitssystem nach der Auffassung des LAOH dreistellige Millionenbeträge teurer, als bei der Einschaltung ambulant operierender niedergelassener Ärzte.
Damit würde durch den Gesetzgeber aber gegen EU – Recht, gegen das Diskriminierungsverbot und das Verbot der Gewährung unzulässiger staatlicher Beihilfen verstoßen.
„Während Kliniken für ihre Investitionen Geld bekommen, müssen niedergelassene Operateure ihre Geräte, OP-Säle und Gebäude selbst finanzieren. Obwohl dennoch die ambulanten Operationsleistungen die Sozialsysteme bei gleicher Qualität weniger Kosten, sollen nun durch eine diskriminierende Beschränkung ambulanter Operationen im Ergebnis den subventionierten Krankenhäusern Patienten zugeführt werden. Das verstößt gegen EU - Recht“, so Rechtsanwalt Harald Nickel von Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft. Parallel zur eingereichten Beschwerden, wurden Minister, Landtags- und Bundestagsabgeordnete vom LAOH angeschrieben und um Unterstützung ihres Anliegens gebeten.
Der LAOH weist darauf hin, dass das Bundesministerium der Gesundheit selbst in einem Schreiben vom 17.09.2010 an den Ersten Vorsitzenden der LAOH, Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz, darauf hingewiesen habe, dass „die extra-budgetären Leistungen und damit auch die ambulanten Operationen in die begrenzte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zu überführen“ seien.
Anders nun der Bundesrat: In seiner Stellungnahme zum Rösler-Gesetzesentwurf vom 15.10.2010. Dort fordert der Bundesrat unter Ziffer 6. die aus Sicht des LAOH kostenträchtige und aus Sicht dessen Anwalts Harald Nickel rechtswidrige vorgesehene Budgetierung ambulanter Operationsleistungen Entfallen zu lassen.





