(openPR) Anlässlich des Weltkindertages plädiert die Deutsche Kinderhilfe für eine umfassende Reform der Familienförderung zur Redu-zierung der Teilhabearmut bei Kindern - Abkehr vom direkten Bargeld-transfer statt einkommensunabhängige Kindergrundsicherung
Zum „Weltkindertag“, der am 20. September gefeiert wird, wird erneut die Debatte um die vielfach auf finanzielle Aspekte reduzierte Kinderarmut in Deutschland entzündet.
Die gesamte Familien- und Kinderförderungspraxis gehört, angesichts der hohen Zahl bil-dungsferner, verwahrloster und wohlstandsverwahrloster Kinder, Schulabbrecher und per-spektivloser Jugendlicher, auf den Prüfstand.
Die Umstellung auf abrufbare Förderleistungen, wie die Einführung einer Chipkarte für alle Familien in Deutschland wäre ein mutiger und richtiger Schritt, um Kinder effektiv und ge-recht zu fördern. Die Chipkarte ist kein einzelne Gruppen stigmatisierendes, sondern ein intelligentes Instrument um Förderleistungen für Familien zu steuern. Kindergeld und Hartz IV-Kindersatz könnten über Karten ausgezahlt werden. Eltern könnten diesem Instrument für ihre Kinder die Kindergartenbeiträge, die Schul- oder Kitaverpflegung, Lehrmittel, Sport- und Freizeitangebote, Musikschulen, Schwimmbäder, Theater und Museen bezahlen. Ist die Familienkarte Standard, so ist es nicht erkennbar, ob die Familien Kindergeld oder eine Hartz IV-Förderung erhalten. Dadurch würde die Chipkarte einen echten Beitrag zur Über-windung sozialer Barrieren leisten. Auch bietet eine solche Karte die Chance für bürger-schaftliches Engagement, indem Stiftungen, Unternehmen, Institutionen und private Initiati-ven Geld- und Sachleistungen in das Kartensystem einbringen können.
Die bisherige Praxis, ausschließlich auf eine finanzielle Förderung durch Kindergeld, Ehegat-tensplitting, Kinderfreibetrag und Erhöhung der Hartz IV-Sätze zu setzen, ist gescheitert. Es darf nicht noch mehr Geld in ein nicht funktionierendes Fördersystem gepumpt werden. Ziel sollte eine Förderpraxis sein, die allen Kindern eine faire Chance auf Bildung und gesell-schaftliche Teilhabe garantiert. Auch angesichts der Situation der öffentlichen Haushalte kann das Motto nicht mehr „viel hilft viel“ sein.
Dass das Konsumverhalten von Familien in sozialen Brennpunkten hinsichtlich elektroni-scher Medien, Alkohol und Nikotin höher ist als in sozioökonomisch besser gestellten Fami-lien, ist hinreichend belegt. Auch darf seit der Debatte um die „Herdprämie“ und seit den Beiträgen des Neuköllner Bezirksbürgermeisters Heinz Buschkowsky über diese Problema-tik in Deutschland nicht tabulos diskutiert werden. Doch dass die Förderung häufig nicht bei den Kindern ankommt, ist nicht nur ein Problem der so genannten Unterschicht. Auch dieje-nigen Eltern, die keine Transferleistungen, sondern Kindergeld erhalten, setzen das Geld häufig nicht für ihre Kinder ein:
Als die Bundesregierung im November des letzen Jahres eine Kindergelderhöhung um 20 Euro beschlossen hat, gaben in einer durch die Financial Times Deutschland bei Forsa in Auftrag gegebenen Umfrage lediglich 49% der Befragten an, dass sie das Geld für ihre Kin-der ausgeben. 48% gaben an, dass sie das Geld für den täglichen Bedarf nutzen, sparen oder für Urlaub, Schuldentilgung oder Renovierung verwenden (Quelle). Diese Umfrage und andere Missstände im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik zeigen, dass die Förderung in allen sozialen Schichten nicht funktioniert.
Es sind nicht nur die Kinder aus den Brennpunkten, die ohne Frühstück in die Schule kom-men. Auch die steigende Zahl an Kindern und Jugendlichen, die an Wochenenden mit Alko-holvergiftungen in die Notaufnahmen eingeliefert werden, setzt sich aus Kindern aller sozia-len Schichten zusammen. Auch hier gelingt offenkundig die Förderung der Kinder, die sich aus Langeweile „ins Koma saufen“, nicht.
Die Forderungen diverser Politiker, alle Fördermaßnahmen für alle Kinder kostenfrei anzu-bieten, ist zum einen finanziell für die Kommunen derzeit nicht zu bewältigen und daher ein Wunschdenken. Zum anderen widerspräche es dem Grundsatz der Gerechtigkeit, Spitzen-verdiener und Hartz IV-Empfänger gleichermaßen beitragsfrei zu stellen. Ebenso wäre eine einkommensunahängige Kindergrundsicherung eine Rolle rückwärts, die auf die Hoffnung setzt, das Bargeld werde automatisch bei den Kindern ankommen.
„Eine Umstellung der Familienförderung beispielsweise auf eine Familienkarte führt zu einer zweckgerichteten Verwendung der vom Staat zur Förderung der Kinder zur Verfügung ge-stellten Mittel und zu mehr Chancengleichheit. Den Kommunen, deren Kernaufgabe die Fa-milienförderung ist, obliegt es dabei nach Stuttgarter Vorbild ein hochwertiges regionales Förderangebot zu koordinieren“, so Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe im Vorfeld des Weltkindertages in Berlin.
Für Rückfragen steht Ihnen Georg Ehrmann unter der Rufnummer 0160 364 56 85 zur Verfügung.










