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AWO: „Höhere Kinderregelsätze können nur ein erster Schritt sein“

Bild: AWO: „Höhere Kinderregelsätze können nur ein erster Schritt sein“

(openPR) AWO für echte Chancengleichheit und für eine Grundsicherung für alle Kinder

Hannover. „Wir begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das endlich zu höheren Regelsätzen für die Kinder im Sozialgeldbezug führen muss“, sagte Axel Plaue, der Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bezirksverband Hannover e.V.


Gemeinsam mit dem Bündnis Kindergrundsicherung, das die AWO zusammen mit dem Kinderschutzbund, der GEW, dem Zukunftsforum Familie und anderen ins Leben gerufen hat, stellt Axel Plaue klar: „Höhere Kinderregelsätze können nur ein erster Schritt sein. Die nun höchstrichterlich verlangte eigenständige Berechnung des tatsächlichen Bedarfs von Kindern löst nicht die grundsätzlichen Systemmängel unserer milliardenschweren Familienförderung.“

„Es ist schon lange klar, dass die gültigen Regelsätze für Kinder im Sozialgeldbezug den wirklichen Bedarf nicht decken. Ein etwa achtjähriges Kind kann von 251 Euro im Monat nicht vernünftig ernährt und gekleidet werden, geschweige denn am normalen Leben seiner Altersgruppe teilnehmen. Soziale Ausgrenzung, schlechtere Bildungschancen und gesundheitliche Defizite sind die Folgen“, erläutert Axel Plaue weiter. Deshalb fordert das Bündnis Kindergrundsicherung seit langem, dass die Regelsätze für Kinder erhöht und ihr tatsächlicher Bedarf eigenständig ermittelt werden müssten, statt diesen prozentual aus dem Hartz IV-Eckregelsatz für Erwachsene abzuleiten.

„Höhere Kinderregelsätze alleine lösen die gravierenden Systemmängel unserer derzeitigen Familienförderung jedoch nicht: Dieses System ist insgesamt sozial ungerecht, bürokratisch und intransparent“, so Axel Plaue weiter. Durch Kinderfreibeträge und Steuererleichterungen werden gutverdienende Familien bevorzugt, während Sozialgeldbezieher nicht einmal von der Kindergelderhöhung profitieren, das ihnen in voller Höhe abgezogen wird.“
Das milliardenschwere System der Familienförderung habe nicht verhindert, dass mittlerweile mehr als 2,4 Millionen Kinder in unserem reichen Land offiziell als arm gelten, kritisieren die Verbände. Bereits vor Jahren habe das Bundesverfassungsgericht das sächliche Existenzminimum von Kindern mit 322 Euro im Monat beziffert. Hinzu kommt der Bedarf für Bildung, Betreuung und Erziehung von 180 Euro im Monat.

Darum bringt das Bündnis Kindergrundsicherung bereits seit April 2009 immer wieder ihre Forderung nach einem allgemeinen Grundsicherungsbetrag von 502 Euro auf den Tisch, der soziale Gerechtigkeit in der Familienförderung schaffen würde. Die Kinder von geringverdienenden oder langzeitarbeitslosen Eltern brauchen endlich eine bedarfsdeckende Förderung. Denn: „Unsere Gesellschaft braucht alle Kinder! Und alle Kinder brauchen eine chancengleiche Grundlage für ihr Aufwachsen, sowohl finanziell als auch durch kostenfreien Zugang zu Bildung, Betreuung und Erziehung“, verdeutlicht Axel Plaue „Deshalb fordert das Bündnis Kindergrundsicherung die Politik zu einem mutigen Systemwechsel in der Familienförderung auf.“

Info: Im Bündnis Kindergrundsicherung haben acht Verbände und acht namhafte Sozialwissenschaftler einen konkreten Vorschlag für einen echten Systemwechsel gemacht (www.kinderarmut-hat-folgen.de). Der Vorschlag zieht die Lehren aus dem skandalösen Anwachsen der Kinderarmut und den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. Solange die Politik entgegen all ihrer Sonntagsreden den kostenlosen Zugang zu Bildung und Betreuung nicht endlich durchsetzt, sondern die Gebühren und Zuzahlungen von der Krippe bis zur Uni ständig steigen, fordert das Bündnis eine Kindergrundsicherung für alle Kinder von 502 Euro im Monat. Die neue Leistung soll alle bisherigen Förderungen ersetzen und der Einkommensbesteuerung unterliegen.

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