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Der PARITÄTISCHE Hamburg zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Eine schallende Ohrfeige für den Staat“

09.02.201017:37 UhrVereine & Verbände
Bild: Der PARITÄTISCHE Hamburg zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Eine schallende Ohrfeige für den Staat“
"Eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber" - Der PARITÄTISCHE Hamburg begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

(openPR) „Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber“, sagt Joachim Speicher, Geschäftsführer des PARITÄTISCHEN Hamburg, „es bestätigt, dass die Kinderregelsätze willkürlich festgesetzt wurden. Die prozentuale Ableitung vom Regelsatz eines Erwachsenen führt an der Lebenswirklichkeit vorbei. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sondern haben eigene Bedarfe und Bedürfnisse.“ Dies müsse nun endlich in einem eigenen bedarfsgerechten Regelsatz bis Ende 2010 erfasst werden.
„Hartz IV ist Armut per Gesetz“, so Speicher weiter, „damit muss endlich Schluss sein.“ Armut bedeute nicht nur fehlende finanzielle Mittel, sondern verhindere soziale und kulturelle Teilhabe, Bildungschancen und damit Zukunftsperspektiven. Mit den derzeitigen Regelsätzen sei gesellschaftliche Teilhabe nicht möglich. Eine Mitgliedschaft im Sportverein, Gitarrenunterricht oder der Zoobesuch kommen für diese Familien nicht in Frage.
Der PARITÄTISCHE fordert seit Jahren höhere Regelsätze, die Wiedereinführung einmaliger Leistungen, damit z.B. die Anschaffung eines Fahrrads oder die dringend benötigten Nachhilfestunden wieder finanzierbar sind, und einen bedarfsgerechten Kinderregelsatz. Im September 2008 hat der Verband eine Expertise veröffentlicht, in der er vorschlägt, wie sich kindgerechte Bedarfe berechnen lassen. Die derzeitigen Kinderregelsätze seien demnach viel zu niedrig bemessen und müssten je nach Altersgruppe um 25 bis 33 Prozent auf 276 Euro, 332 Euro und 358 Euro angehoben werden. Eine Unterversorgung bestehe vor allem in den Bereichen Nahrung, Kleidung und Bildung.
Für seine Berechnungen hat der Verband das tatsächliche Ausgabeverhalten von Familien mit Kindern ausgewertet. Die Analysen der Gesetzgebung bezogen sich bisher nur auf das Ausgabeverhalten von einkommensschwachen Ein-Personen-Haushalten und insbesondere Rentnern. Die Ausgaben von Familien und Kindern gingen an keiner Stelle in die Berechnungen ein.
„Neben der Erhöhung der Regelsätze muss die soziale Infrastruktur weiter ausgebaut werden“, fordert Joachim Speicher, der Staat müsse vor allem einkommensschwachen Familien kostenlose Angebote in den Bereichen Bildung, Sport und Kultur zur Verfügung stellen.
Der Verband fordert zudem, das Existenzminimum zukünftig regelmäßig durch den Bundestag beschließen zu lassen. Es könne nicht sein, dass die Würde des Menschen in ministeriellen Hinterzimmern definiert werde.

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