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BGH Urteil: Argentinien muss zahlen

24.02.201519:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen (XII ZR 47/14 und XII ZR 193/14) entschieden, dass der Staat Argentinier Anleiheschulden an Privatgläubiger zurückzahlen muss. Ein völkerrechtliche begründetes Leistungsverweigerungsrecht auch bei Anleihen ohne besondere (Umschuldungs-)Klauseln ("Collective Action Clauses") lehnte der BGH ab.

Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass keine allgemeine Regel des Völkerrechts feststellbar ist, die einen Staat gegenüber Privatpersonen berechtigt, die Erfüllung fälliger privatrechtlicher Zahlungsansprüche unter Berufung auf den wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Staatsnotstand oder wegen einer mit der Mehrheit der Gläubiger freiwillig zustande gekommenen Umschuldung zeitweise zu verweigern. Dabei hat der Bundesgerichtshof an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angeknüpft, das bereits im Jahr 2007 - auf mehrere Vorlagen des Amtsgerichts Frankfurt am Main - im Zusammenhang mit anderen Staatsanleihen der Beklagten festgestellt hatte, dass das Völkerrecht weder ein einheitliches noch ein kodifiziertes Konkursrecht der Staaten kennt (BVerfGE 118, 124). Diese Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts haben daher nach wie vor Gültigkeit.

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