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Sicherungsmaßnahmen am PC im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen

25.05.201013:15 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Sicherungsmaßnahmen am PC im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen
Rechtsanwältin Claudia Martini
Rechtsanwältin Claudia Martini

(openPR) Sichern Sie Ihren PC, ist der einzige Rat, den man in der immer noch aktuellen Problematik der Haftung für Filesharing-Fälle und diesbezügliche urheberrechtliche Abmahnungen erteilen kann. Dies ist insbesondere aufgrund der Entscheidung des OLG Köln vom 23.12.2009 (AZ.: 6 U 101/09) zu beachten. In dieser Entscheidung hat das OLG Köln nämlich festgestellt, dass der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses haftet, egal, wer von seinem Internetanschluss aus Musikdateien zum Download anbietet. Dies gilt, solange er nicht alles getan hat, dies zu verhindern. Aus dem Urteil ergibt sich, dass in jedem Fall, in dem der Anschlussinhaber nicht nachweisen kann, dass er andere Familienmitglieder hinreichend belehrt hat, selbst haftet. Die Voraussetzungen, die hier genannt werden, sind nicht nur die Belehrungen selbst, sondern auch die ständige Überwachung und darüber hinaus auch die Einrichtung von Gegenmaßnahmen, beispielsweise einer Firewall, die Downloads nicht zulässt.


Schnell können bei mehreren Alben mehrere 100 oder auch 1000 Titel zusammen kommen, die zum Download angeboten werden. Im vorgenannten Fall wurde in diesem Zusammenhang ein Streitwert von „nur“ 200.000,00 EUR angesetzt, so dass sich die Kosten auf rund 2.300,00 EUR beliefen. Dies gilt natürlich auch, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass Fremde unberechtigterweise den Internetzugang mitgenutzt haben.

Angesichts dieser strengen Rechtsprechung, die bislang von zahlreichen Gerichten vertreten wurde und die gerade wieder in der oben genannten Entscheidung des OLG Köln bestätigt wurde, kann man jeder Privatperson und auch Unternehmern, die private Internetnutzung gestatten, nur raten, entsprechende Sicherungsvorkehrungen nach innen und außen zu treffen, denn bereits kleine Fehler können sehr teuer werden.

Sofortmaßnahmen:

1. Sofern Sie mit WLAN arbeiten, überprüfen Sie, ob Ihr WLAN nach den aktuellen Verschlüsselungs- und Authentifizierungstechniken gesichert ist.
2. Nutzen Sie die neueste Versicherungsmethode.
3. Auch wenn Sie selbst kein WLAN nutzen, überprüfen Sie, ob Ihre Telekommunikationsanlage, bzw. Ihren Anbieter. Wenn Sie WLAN nicht nutzen wollen, schalten Sie es aus!
4. Nutzen Sie Sicherungsmaßnahmen, die das Installieren von bestimmten Downloads verhindern.
5. Installieren Sie Firewalls!.

Sollten Sie trotz dieser Gegenmaßnahmen dennoch gegen das Gesetz verstoßen haben, so nehmen Sie rechtliche Hilfe in Anspruch.

Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Claudia Martini

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