(openPR) Bushido, vielen bekannt als vertretener Rechteinhaber im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen, steht unter Plagiatsverdacht und wird sich bereits im Januar 2009 vor dem Landgericht Hamburg zu den vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen äußern. Die französische Gothic Band "Dark Sanctuary" wirft Bushido vor, Teile ihrer Misikstücke für 16 Songs verwendet zu haben.
Juristisch betrachtet, setzt dieses sog. "Sampling" voraus, dass das Einverständnis des Urhebers eingeholt wird, bevor es zu einer Verwendung von den urheberrechtlich geschützten Stücken oder Teilstücken kommt. Zu dieser Problematik entschied jüngst der BGH, dass bereits die Übernahme einer kurzen Rhytmussequenz zu einem Urheberrechtsverstoß führen könne.
Datum: 21.11.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Urheberrechtsverstoß, Filesharing-Abmahnungen, Sampling
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