(openPR) Abmahnungen wegen Filesharing sind mittlerweile ein Massenphänomen. Nach Schätzungen werden pro Jahr mehrere hunderttausend anwaltliche Abmahnungen durch Kanzleien wie Rasch Rechtsanwälte, Waldorf Frommer, FAREDS, Kornmeier & Partner, Schalast & Partner, Bindhardt Fiedler Zerbe oder Urmann + Collegen ausgesprochen. Und dies ist nur eine Auswahl an "Abmahnkanzleien".
In den Abmahnschreiben wird den Betroffenen vorgeworfen, illegal Filme, Musikwerke oder Hörbücher in Internettauschbörsen Dritten zum Download angeboten zu haben. Die Kanzleien verlangen für die jeweiligen Rechteinhaber z.B. Universal Music, EMI Music, Sony Music u.a. die Abgabe einer Unterlassungserklärung und bieten an gegen Zahlung eines Pauschalbetrags alle Forderungen des Rechteinhabers abzugelten. Dieser schwankt stark und liegt ca. zwischen 400,-- bis gar 1.800,-- €.
Entsprechend groß ist die Verunsicherung bei den Empfängern der Schreiben.
Um den Betroffenen die wichtigsten Informationen zu generellen Fragen bzgl. des Themas "Abmahnung Filesharing" sowie aktuelle Nachrichten zu derzeit kursierenden Abmahnungen zusammenzustellen, hatdie die Büromeinschaft Gravel Herrmann Sari mit Sitz in Münster / Frankfurt am Main einen Blog bereitgestellt. Unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de finden Sie umfangreiche Informationen zum Thema "Abmahnung wegen Filesharing"