openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Bild: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Sven Rödel Geschäftsführer
Sven Rödel Geschäftsführer

(openPR) AGG: Die Rödel OHG bietet umfassenden Versicherungsschutz

Seit 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Auch deutsche Unternehmen müssen jetzt damit rechnen, von Mitarbeitern oder Bewerbern auf Schadenersatz wegen Diskriminierung verklagt zu werden. Wir, die Rödel OHG, bieten jetzt ein entsprechendes Haftpflicht-Deckungskonzept über die Allianz an. Mit dem neuen AGG sollen vor allem Beschäftigte und Bewerber vor Benachteilungen aufgrund von Geschlecht, Alter, sexueller Identität, ethnischer Herkunft, Religion oder Behinderung geschützt werden. Für die Einhaltung der Regeln sind die Unternehmen in der Pflicht. So ist bereits bei einer Stellenanzeige Vorsicht geboten. Formulierungen wie "suchen jungen und dynamischen Herren" oder "wir sind ein regionales Unternehmen und suchen eine sympathische Kollegin zur Unterstützung unseres Vertriebes, die den lokalen Dialekt beherrscht" stellen für Unternehmen eine große Gefahr für mögliche Schadenersatzansprüche dar, aber auch bei Wohnungsinseraten genutzte Formulierungen wie "nur an ältere Damen zu vermieten" stehen Schadenersatzansprüche im Raum. Bewerber werden hier gleich mehrfach diskriminiert, sowohl auf Grund ihres Geschlechtes als auch ihrer ethnischen Herkunft bzw. ihres Alters. Was vielen nicht bewusst ist: Das AGG gilt auch für Arbeitgeber mit nur einem Angestellten. Jedes Unternehmen ist also einem potenziellen Risiko ausgesetzt; das AGG kann zur Haftpflichtfalle werden. Diese vom Gesetzgeber neu geschaffene Haftungssituation führt bei deutschen Unternehmen zu einem Versicherungsbedarf. - Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind versichert - Mit der neuen Haftpflichtversicherung von Ansprüchen aus Diskriminierungstatbeständen, kurz VH-AGG, bieten wir, die Rödel OHG, über die Allianz jetzt umfassenden Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt. Versichert ist – neben dem Unternehmen selbst – die Geschäftsführung, das Aufsichtsorgan und die leitenden Angestellten. Auch Tochtergesellschaften innerhalb der EU (außer Großbritannien und Irland) können pauschal mitversichert werden. Der Schutz gilt auch für Verfahren vor der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Leistungen der Allianz VH-AGG umfassen nicht nur den Rechtsschutz – also die Übernahme der Kosten für die Verteidigung, einen Haftpflichtprozess oder die Abwehr unbegründeter Ansprüche – sondern auch die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche. - Sinnvolle Ergänzung zu D&O und Betriebshaftpflichtversicherung - Neue Deckungskonzepte für das AGG sind erforderlich, da Ansprüche aus Diskriminierungstatbeständen durch eine D&O- oder eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht ausreichend abgesichert sind. So bezieht sich der Versicherungsschutz der D&O nur auf die Organmitglieder und ggf. leitenden Angestellten. Über das neue Allianz Produkt besteht auch für das Unternehmen Versicherungsschutz. Zudem leistet die D&O-Versicherung nicht für Personenschäden, z.B. wenn ein Mitarbeiter Ansprüche wegen einer psychischer Erkrankung aufgrund von Diskriminierung geltend macht. Auch die Betriebshaftpflichtversicherung sichert AGG-Ansprüche nur unzureichend ab, da hierüber in der Regel nur Personen- und Sachschäden versichert gelten, nicht aber z.B. Vermögensschäden aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.rödel-ohg.de. Geschäftsführer Sven Rödel

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 416481
 136

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rödel OHG

Bild: BerufsunfähigkeitBild: Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit
Die private Vorsorge für das Rentenalter ist heute unverzichtbar, das ist den meisten Deutschen schon bekannt. Wie aber sieht es im Falle einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit aus? Das Risiko, vorzeitig erwerbs- oder berufsunfähig zu werden, ist relativ hoch. Jeder vierte Arbeitnehmer muss während seines Berufslebens aus gesundheitlichen Gründen - zumindest vorübergehend - aufhören zu arbeiten. Gesetzliche Leistungen reichen nicht aus Die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit sind einschneidend. Denn die wichtigste Einnahmequelle, das Arb…
Bild: Hilfe für HelferBild: Hilfe für Helfer
Hilfe für Helfer
Über 500.000 Vereine Viele Menschen engagieren sich hierzulande in Vereinen oder Stiftungen. In Deutschland ist der Verein die häufigste Form einer Non Profit Organisation (NPO). Im Sommer 2008 gab es hierzulande insgesamt 554.401 eingetragene Vereine, die man am Kürzel "e. V." erkennt. Das sind über 6700 Vereine auf eine Million Bundesbürger. Spitzenreiter ist das Land Nordrhein-Westfalen mit mehr als 115.000 Vereinen, im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen führt allerdings das Saarland mit rund 9000 Vereinen pro Million Einwohner. Und diese …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen mit KopftuchBild: Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch
Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch
… sich: Die Lehrerinnen muslimischen Glaubens hatten vom beklagten Land die Zahlung einer Entschädigung nach dem im Jahr 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verlangt, weil sie wegen des - vom Bundesverfassungsgericht im Januar 2015 für verfassungswidrig erklärten - pauschalen "Kopftuchverbots" im nordrhein-westfälischen Schulgesetz …
Das neue „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ gilt ab 1.8.2006
Das neue „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ gilt ab 1.8.2006
Viele Mittelständler sind nicht ausreichend vorbereitet! Jetzt wird es ernst! Der Bundestag hat am 29.6.2006 das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ beschlossen, das zum 1.8.2006 in Kraft treten soll.Nun hat auch der Bundesrat am 7.7.2006 in seiner Sitzung den Weg frei gemacht. Das Gesetz verändert die Personalarbeit im Unternehmen grundlegend. …
Bild: Fristwahrung zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen DiskriminierungenBild: Fristwahrung zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Diskriminierungen
Fristwahrung zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Diskriminierungen
Die Geltendmachung von Schadensersatz und Entschädigungsansprüchen nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfolgt in zwei Stufen. Zunächst müssen diese Ansprüche schriftlich, außergerichtlich geltend gemacht werden innerhalb einer Frist von zwei Monaten, § 15 Absatz 4 AGG. Bei Ablehnung dieser Ansprüche muss eine Klage auf Entschädigung nach …
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - gerade auch für Existenzgründer/ Innen wichtig
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - gerade auch für Existenzgründer/ Innen wichtig
Seit dem 18.8.2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ( AGG ). Dadurch genießen Beschäftigte verstärkten rechtlichen Schutz bei der Anbahnung, während und auch nach der Beendigung eines Beschäftigtenverhältnisses. Existenzgründer/Innen sollten hier aufpassen, wollen sie sich nicht schadensersatzpflichtig machen. Das AGG betrifft nämlich nicht …
AGG Online Blog zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
AGG Online Blog zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
… der Online-Schulung AGG-Wissen.de haben ihr Angebot um einen kostenlosen Informationsservice erweitert. Unter agg-online.com wird ab sofort ein Blog zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) veröffentlicht. Das Blog enthält besonders interessante aktuelle Urteile auf nationaler und europäischer Ebene, die übersichtlich vorgestellt und kommentiert …
Gleichbehandlungsgesetz überfällig
Gleichbehandlungsgesetz überfällig
Schutz vor Diskriminierung muss selbstverständlich sein (dmb) „Das Gleichbehandlungsgesetz, in der letzten Legislaturperiode hieß es noch Antidiskriminierungsgesetz, ist längst überfällig. Das Gesetz setzt vier EU-Richtlinien um, hierzu ist Deutschland verpflichtet. Jetzt muss endlich auch die kleinliche Streiterei über einzelne Diskriminierungsmerkmale …
Bild: AGG-Ratgeber ab sofort onlineBild: AGG-Ratgeber ab sofort online
AGG-Ratgeber ab sofort online
… - Das Gleichbehandlungsbüro -GBB- Aachen und das Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V. haben einen mehrsprachigen Online-Ratgeber zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entwickelt. Dieser ist ab sofort erreichbar unter AGG-Ratgeber.de. Die Internetseite klärt niederschwellig über Handlungsmöglichkeiten gegen rassistische Diskriminierung …
Zwei Jahre Allg. Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Wer weiß was?
Zwei Jahre Allg. Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Wer weiß was?
… Migrationshintergrund, dass es das AGG gibt und knapp 16% fühlen sich über ihre Recht nach dem AGG ausreichend informiert. Am 18. August 2008 feiert das Allg. Gleichbehandlungsgesetz sein 2-jähriges Bestehen. Wirklich ein Grund zu feiern? Die Ergebnisse einer mehrsprachigen Umfrage des Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB (ADNB des TBB) zum Kenntnisstand über …
direct/ theCode AG: Webseiten schützen vor Schadensersatzansprüchen wegen Diskriminierung
direct/ theCode AG: Webseiten schützen vor Schadensersatzansprüchen wegen Diskriminierung
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erfordert Mitarbeiterschulung Berlin, 16. Oktober 2006 - Berliner Software- und E-Learningspezialist theCode AG gibt Online-Schulung www.agg-wissen.de zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) frei. Das am 18.08.2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, …
Bild: AGG-Ratgeber.de nun auch in Russisch und Englisch onlineBild: AGG-Ratgeber.de nun auch in Russisch und Englisch online
AGG-Ratgeber.de nun auch in Russisch und Englisch online
Pressemitteilung-Aachen/Duisburg, 21.November 2008 Das Gleichbehandlungsbüro -GBB- Aachen und das Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V. haben einen mehrsprachigen Online-Ratgeber zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) entwickelt. Dieser ist ab sofort in den Sprachen Englisch, Russisch und Türkisch erreichbar unter www.AGG-Ratgeber.de. Die …
Sie lesen gerade: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz