(openPR) AGG: Die Rödel OHG bietet umfassenden Versicherungsschutz
Seit 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Auch deutsche Unternehmen müssen jetzt damit rechnen, von Mitarbeitern oder Bewerbern auf Schadenersatz wegen Diskriminierung verklagt zu werden. Wir, die Rödel OHG, bieten jetzt ein entsprechendes Haftpflicht-Deckungskonzept über die Allianz an. Mit dem neuen AGG sollen vor allem Beschäftigte und Bewerber vor Benachteilungen aufgrund von Geschlecht, Alter, sexueller Identität, ethnischer Herkunft, Religion oder Behinderung geschützt werden. Für die Einhaltung der Regeln sind die Unternehmen in der Pflicht. So ist bereits bei einer Stellenanzeige Vorsicht geboten. Formulierungen wie "suchen jungen und dynamischen Herren" oder "wir sind ein regionales Unternehmen und suchen eine sympathische Kollegin zur Unterstützung unseres Vertriebes, die den lokalen Dialekt beherrscht" stellen für Unternehmen eine große Gefahr für mögliche Schadenersatzansprüche dar, aber auch bei Wohnungsinseraten genutzte Formulierungen wie "nur an ältere Damen zu vermieten" stehen Schadenersatzansprüche im Raum. Bewerber werden hier gleich mehrfach diskriminiert, sowohl auf Grund ihres Geschlechtes als auch ihrer ethnischen Herkunft bzw. ihres Alters. Was vielen nicht bewusst ist: Das AGG gilt auch für Arbeitgeber mit nur einem Angestellten. Jedes Unternehmen ist also einem potenziellen Risiko ausgesetzt; das AGG kann zur Haftpflichtfalle werden. Diese vom Gesetzgeber neu geschaffene Haftungssituation führt bei deutschen Unternehmen zu einem Versicherungsbedarf. - Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind versichert - Mit der neuen Haftpflichtversicherung von Ansprüchen aus Diskriminierungstatbeständen, kurz VH-AGG, bieten wir, die Rödel OHG, über die Allianz jetzt umfassenden Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob es sich um einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden handelt. Versichert ist – neben dem Unternehmen selbst – die Geschäftsführung, das Aufsichtsorgan und die leitenden Angestellten. Auch Tochtergesellschaften innerhalb der EU (außer Großbritannien und Irland) können pauschal mitversichert werden. Der Schutz gilt auch für Verfahren vor der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Leistungen der Allianz VH-AGG umfassen nicht nur den Rechtsschutz – also die Übernahme der Kosten für die Verteidigung, einen Haftpflichtprozess oder die Abwehr unbegründeter Ansprüche – sondern auch die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche. - Sinnvolle Ergänzung zu D&O und Betriebshaftpflichtversicherung - Neue Deckungskonzepte für das AGG sind erforderlich, da Ansprüche aus Diskriminierungstatbeständen durch eine D&O- oder eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht ausreichend abgesichert sind. So bezieht sich der Versicherungsschutz der D&O nur auf die Organmitglieder und ggf. leitenden Angestellten. Über das neue Allianz Produkt besteht auch für das Unternehmen Versicherungsschutz. Zudem leistet die D&O-Versicherung nicht für Personenschäden, z.B. wenn ein Mitarbeiter Ansprüche wegen einer psychischer Erkrankung aufgrund von Diskriminierung geltend macht. Auch die Betriebshaftpflichtversicherung sichert AGG-Ansprüche nur unzureichend ab, da hierüber in der Regel nur Personen- und Sachschäden versichert gelten, nicht aber z.B. Vermögensschäden aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.rödel-ohg.de. Geschäftsführer Sven Rödel