Ein großer Schritt in Richtung Anlegerschutz
(openPR) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 14.07.2009 (Az.: XI ZR 152/08 und XI ZR 153/08) entschieden, dass eine Bank die nur die gesetzliche Mindestdeckung nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz hat, dem Kunden keine Geldanlage bei sich selbst empfehlen darf, wenn der der Kunde ein besonderes Interesse an der Sicherung einer Geldanlage offenbart hat. Dieses Interesse liege bereits in der Nachfrage des Kunden nach der Einlagensicherung.
Im konkreten Fall hatten Kunden der BFI Bank AG aus Dresden geklagt, welche 2003 in Insolvenz gegangen war. Die Klägerinnen hatten Beträge von 80.000 € und 160.000 € in Festgeldern und Sparbriefen angelegt. Aufgrund der nur gesetzlichen Absicherung im Einlagensicherungsfond wurden lediglich 20.000 € pro Anleger ausgezahlt.
Nachdem im Insolvenzverfahren nicht die gesamte Restforderung bedient werden konnte, wurde Schadensersatz geltend gemacht. Das Landgericht hatte der Klage weitestgehend stattgegeben. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hatte diese jedoch abgewiesen. Der BGH hob das Urteil des OLG auf.
Der BGH hat entschieden, dass grundsätzlich ein Schadensersatz wegen eines von der Bank verschuldeten Beratungsfehlers bestehen kann (s.o.). Damit wird die Möglichkeit der Selbstempfehlung von Banken stark eingeschränkt.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:Rechtsanwälte Weigert & Wolf
RA Sascha Wolf
Zwickauer Straße 460
09117 Chemnitz
Tel:0371/3354847
Fax: 0371/3354850
E-Mail:

Web:
www.weigert-wolf.de
Über das Unternehmen
Wir sind eine Sozietät von Rechtsanwälten, die sich schwerpunktmäßig mit Kapitalanlagerecht und Internetrecht (nebst Urheber- und Wettbewerbsrecht) beschäftigt. Wir vertreten unter anderem Anleger der Göttinger Gruppe, Frankonia Gruppe, Capital Sachwert, der Euro Gruppe, Falk Fonds, Dreiländerfonds Walter Fink und Anleger diverser in Not geratener Immoblienfonds bzw. Anleger sog. Schrottimmobilien. Ebenso beraten wir Mandanten, welche durch Zertifikate (z.B. Lehman Brothers) Schäden erlitten haben.
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „Ein großer Schritt in Richtung Anlegerschutz“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.