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Bekämpfung der Schwarzarbeit muss bei den Ursachen ansetzen

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Anhörung der Sachverständigen zum Gesetzentwurf

24. März 2004 - Anlässlich der Anhörung der Sachverständigen zum Gesetzentwurf zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Elke Wülfing MdB:

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist dringend notwendig. Die Sachverständigen bezeichneten den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf jedoch als halbherzig und lückenhaft. Es sei falsch, nur auf repressive Maßnahmen zu setzen. Solche Maßnahmen stoßen an die Grenzen der Wirksamkeit, wenn ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein nicht vorhanden ist und Anreize für die Aufnahme legaler Beschäftigung fehlen. Eine wesentliche Schwachstelle ist auch die im Gesetzentwurf gefundene Regelung zur Zusammenarbeit von Zoll, Polizei und Steuerfahndung. Die Gefahr ist groß, dass die beschränkte Form der Zusammenarbeit zu Ermittlungs- und Beweislücken führt. Mit Blick auf die restriktive Datenübermittlung wird sich die Polizei aus der Schwarzarbeitsbekämpfung zurückziehen müssen. Eine Rechnungsausstellungs- und -aufbewahrungspflicht bei Leistungen an Private widerspricht dem Anliegen, die Bürokratie zu mindern.

Entscheidend ist nach Auffassung der Sachverständigen die Vereinfachung des Arbeits- und Steuerrechts. Dies zeige etwa die von der Union initiierte Mini-Job-Regelung. Die Union hat mit ihren Vorschlägen zur Deregulierung des Arbeitsmarktes und zur Modernisierung des Steuerrechts weitere richtige Maßnahmen zur Hand.

 

Autor(en): Dr. Michael Meister, Elke Wülfing

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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