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Reform des Wettbewerbsrechts schafft Rechtsunsicherheit

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Regierung hat Chance nicht genutzt

31. März 2004 - Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb morgen im Bundestag erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB, und der zuständige Berichterstatter, Ingo Wellenreuther MdB:

Die Bundesregierung hat die Chance nicht genutzt, ein Gesetz zu schaffen, das Verbraucher und Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb effektiv schützt, für Rechtssicherheit sorgt und damit in Europa eine Vorreiterrolle übernehmen kann. Die CDU/CSU-Fraktion wird dem Gesetz im Bundestag nicht zustimmen.

Gut gemeint aber schlecht umgesetzt ist der Gewinnabschöpfungsanspruch. Durch unpraktikable und unzulängliche Regelungen im Gesetz sind schon jetzt zahlreiche Probleme vorprogrammiert, die insbesondere auftreten werden, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen dem wettbewerbswidrigen Verhalten und dem Gewinn eines Unternehmens festgestellt werden soll. Dadurch schafft das Gesetz Rechtsunsicherheiten, statt sie zu beseitigen und wird vor allem die Gerichte beschäftigen. Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion trägt der Gewinnabschöpfungsanspruch weder den Interessen der Verbraucher noch den Interessen der Wirtschaft Rechnung: Für den Verbraucher ist er nur ein stumpfes Schwert, und die Unternehmen werden durch die Rechtsunsicherheit belastet.

Kurzsichtig ist nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion auch die Position der Bundesregierung zur Telefonwerbung. Denn sie ignoriert die Entwicklungen in Europa und damit den schon jetzt absehbaren Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen, die Telefonmarketing betreiben und in diesem Bereich zahlreiche Arbeitsplätze bieten. Die CDU/CSU-Fraktion hatte vorgeschlagen, Telefonwerbung jedenfalls dann auch ohne die vorherige Zustimmung des Angerufenen zu erlauben, wenn bereits Geschäftsbeziehungen bestehen.

Außerdem hatte sich die Unionsfraktion dafür eingesetzt, im Gesetz zu regeln, dass auch wettbewerbswidriges Verhalten der öffentlichen Hand in ihrer wirtschaftlichen Betätigung unterbunden werden kann. Mit ihrer Ablehnung ignoriert die Regierungskoalition die Interessen der mittelständischen Wirtschaft und wiederum das europäische Recht, das im Wettbewerbsrecht nicht zwischen der wirtschaftlichen Betätigung Privater und der öffentlichen Hand unterscheidet.

 

Autor(en): Dr. Norbert Röttgen, Ingo Wellenreuther

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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