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Das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung

27.02.200907:55 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Ein momentanes Tagesgespräch ist die Supermarkt-Kassiererin Barbara E. ("Emmely"), die nach mehr als 30 Berufsjahren fristlos gekündigt wurde, weil sie angeblich ihren Arbeitgeber um 1,30 Euro betrogen hatte. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte die Kündigung nun für rechtens. Interessant ist dabei der Kommentar von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD), das Urteil sei "barbarisch" und "asozial" - aber nicht wegen des Inhaltes, denn dergleichen äußern auch andere, sondern wegen der Reaktion seitens der Justiz auf den Thierse-Kommentar: Karin Aust-Dodenhoff, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts, erwiderte: "Diffamierungen der Gerichte, zumal von einem der höchsten Repräsentanten unseres Landes, sind demgegenüber in keiner Weise hinnehmbar." Vielmehr seien sie geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung zu beeinträchtigen. Außerdem griffen sie in die Unabhängigkeit der Gerichte ein.


Also: Dass eine bloße Meinungsäußerung in die Unabhängigkeit der Gerichte eingreift, ist absurder Unfug und allenfalls Ausdruck von panischer Angst der Justiz, dass die Bevölkerung sich irgendwann nicht mehr alles bieten lassen und dann die Gerechtigkeit sich doch einmal durchsetzen könnte.
Und zum "Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsprechung" s. Ex-BGH-Richter Wolfgang Neskovic (Der Mythos von der hohen Moral der Richter: Zeitschrift für anwaltliche Praxis (ZAP), 25.7.1990, S. 625):
"Die Kritik von Anwälten und Prozessparteien wird regelmäßig als einseitig zurückgewiesen, die von Journalisten mangels Fachkompetenz nicht ernst genommen und die von Politikern als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit denunziert. Es ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, dass ein Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale und wirtschaftliche Macht verfügt wie die Richterschaft, sich so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritik entzogen hat. [...] Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Nur noch 30 Prozent der Bevölkerung haben volles Vertrauen zur Justiz. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richter (innen) im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Misstrauen und Ablehnung."
Die Gerichte sorgen deshalb offenkundig immer schneller dafür, Kritiker mundtot zu machen. Die Richterkaste greift immer verzweifelter zu Pseudo-Rechtsmitteln wie dem objektiv illegalen, da gesetzlich unbestimmten Phantomdelikt "Beleidigung", um das inexiste Vertrauen in die Rechtsprechung durch Furcht vor der Justiz zu kompensieren. Dementsprechend sind viele Justizkritiker mittlerweile verstummt, weshalb auch immer.
Trotzdem wird die Kritik am BRD-Unrecht lauter. Im Zusammenhang mit diesem "Fall Emmely" verweist die "Süddeutsche Zeitung" (Justiz und kleine Leute, 25.02.2009) auf einen Artikel von Ex-OLG-Richter Helmut Kramer in "Schwarzbuch Deutschland. Das Handbuch der vermissten Informationen", wo u.a. die "brandenburgische Trennungsgeldaffäre" erwähnt wird: Richter und Beamte hatten mindestens zwei Millionen Euro Trennungsgeld zu Unrecht bezogen, wurden aber meist nur mit Rückzahlung der Gelder "bestraft": "Es gab 269 Verdachtsfälle allein im Bereich der Justiz, also bei Richtern und Staatsanwälten - aber nur eine einzige Verurteilung. Und das Vertrauen des Arbeitgebers in die Integrität der Richter, Staatsanwälte und Beamten, das bei Supermarktkassiererinnen, Bäckerei-Filialleitern und Versicherungs-Kundenbetreuern so wichtig ist, war hier offenbar nicht nachhaltig beschädigt."
Eine Bevölkerung, die noch Vertrauen in eine solche Rechtsprechung hat, hat selbst kein Vertrauen verdient.

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