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Blasphemie oder Kunst

30.07.201208:48 UhrKunst & Kultur

(openPR) Am 18.06.2012 hatte die Frankfurter Rundschau (Vom Wert des Verbietens) einen Essay von Martin Mosebach veröffentlicht: "Abgesehen vom Propheten Mohammed, ist Gotteslästerliches in der Kunst nicht umstritten - teilweise gar salonfähig. Warum es der Kunst und dem sozialen Klima dient, wenn Blasphemie wieder strafbar ist."



Am 25.07.2012 nun veröffentlichte die FAZ (Beleidigung Gottes oder der Gläubigen?) eine thematisch ähnliche Stellungnahme von Robert Spaemann: »Irgendetwas stimmt nicht. Das deutsche Recht und mehr noch die deutsche Rechtsprechung muten es dem religiösen Bürger zu, dass das, was ihm das Heiligste ist, ungestraft öffentlich verhöhnt, lächerlich gemacht und mit Schmutzkübeln übergossen werden darf. [...] Ein Staat, der seine Bürger nicht gegen die Verunglimpfung dessen, was ihnen das Heiligste ist, schützt, kann nicht verlangen, dass diese Menschen sich als Bürger ihres Gemeinwesens fühlen.[...] Das Grundgesetz setzt sich sogar in ein direkt affirmatives Verhältnis zum Gottesglauben, wenn es von der Verantwortung der Gründungsväter vor Gott spricht. Und die Verfassung von Nordrhein-Westfalen erklärt "Ehrfurcht vor Gott" zu einem der obligatorischen Erziehungsziele der Schulen.«

Zufällig hatte ein Katholik bereits am 18.07.2012 folgende Mitteilung von Staatsanwaltschaft Düsseldorf erhalten (Aktenzeichen 80 Js 519/12):
"Strafanzeige vom 14. Juni 2012 gegen Ansgar Werrelmann wegen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen. Sehr geehrter Herr N., in Ihrer Strafanzeige vom 14. Juni 2012 verweisen Sie auf einen Internetauftritt von Ansgar Werrelmann unter der Adresse www_ansgarphotography_com/gallery.php. Die dort ausgestellten Bilder stellen für Sie die Beschimpfung von Religionsgesellschaften dar. Der von Ihnen erhobene Vorwurf führt jedoch nicht zur Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf. Die von Ihnen beschriebenen Bilder befassen sich in künstlerischer Art und Weise insbesondere mit Motiven christlicher Religionen und deren künstlerischer Darstellung aus früheren Jahrhunderten. Dabei wird der jeweilige Aussagegehalt verfremdet und umgedeutet. Zum einen bieten sich jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Bilder geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Hierfür wäre erforderlich, dass eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, mindestens aber unter einer nicht unbeträchtlichen Personenzahl eintritt. Die Bilder lassen erkennen, dass der Verfremdung vor allem ein künstlerischer Aspekt zugrunde liegt. Den Bildern kommt nicht hinreichend sicher ein (provozierender) Aussagegehalt zu, der den Rechtsfrieden zu stören geeignet erscheint. Nach den konkreten Umständen ist nicht damit zu rechnen, dass das Vertrauen in die Rechtssicherheit erschüttert, oder das psychische Klima aufgehetzt wird. Zum anderen ist der Straftatbestand auch vor dem Hintergrund der durch das Grundgesetz garantierten Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) zu werten. Wie eingangs ausgeführt, erscheinen die im Internet veröffentlichten Bilder vor allem unter künstlerischen Aspekten gefertigt worden zu sein. Es wird sich nicht widerlegen lassen, dass der Ersteller der Bilder nicht in erster Linie provozierend auf Teile der Bevölkerung einwirken wollte. Vor diesem Hintergrund kommt der Kunstfreiheit ein erheblicher Stellenwert zu. Die Aufnahme von Ermittlungen würde den Künstler daher in seinen verfassungsmäßig garantierten Rechten ohne ausreichenden Rechtfertigungsgrund beeinträchtigen. Da sonstige Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten nicht erkennbar sind, bin ich gehalten die Aufnahme von Ermittlungen gemäß §§ 152 Abs. 2, 170 Abs. 2 StPO abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen Stöckl Staatsanwalt"

Auf den Photos posieren kaum bekleidete Models als "Christus am Kreuz" resp. als "Gottesmutter". Die Bilder lassen keinerlei "künstlerische" Leistung erkennen. Sie sind schlicht und ergreifend nur "provozierend". Ansgar Werrelmann wird in Südafrika vertreten von "Infidels" - noch Fragen?

Wer also nicht dazu schweigen möchte, dass z.B. durch diese Werrelmann-Photos Jesus Christus und die Gottesmutter "ungestraft öffentlich verhöhnt, lächerlich gemacht und mit Schmutzkübeln übergossen werden", kann gegen diese Mitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf Beschwerde einlegen bei: Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Sternwartstraße 31, 40223 Düsseldorf, Telefax 0211 9016-200.
Die Beschwerdefrist läuft bis zum 01.08.2012.

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