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Kunstpreis Blasphemie "Der freche Mario"

30.05.200811:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kunstpreis Blasphemie "Der freche Mario"
Tilly
Tilly

(openPR) Als im Herbst 2005 in einer bis dahin unbekannten dänischen Tageszeitung 12 Karikaturen rund um den Propheten und Religionsstifter Mohammed veröffentlicht wurden, interessierte dies kaum jemanden wirklich. Erst als Anfang 2006 dänische Imame diese Karikaturen und weitere, bis dahin unbekannte Karikaturen eher obszönen Inhaltes, veröffentlichten, löste dies in zahlreichen islamischen Ländern Proteste aus, die zum Teil in gewalttätigen Auseinandersetzungen mit bislang etwa 140 Toten gipfelten. Der „Karikaturenstreit“ führte auch zu einer weltweiten Diskussion um Religions-, Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit, die bis heute anhält.



An dieser Diskussion beteiligen auch wir uns vom bfg München. Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, für das sich alle Demokraten stark machen und für den Erhalt und Ausbau der Bürgerrechte aktiv einsetzen sollten. Gerade die Anhänger religiöser Überzeugungen sprechen ihrem eigenen Glauben häufig absolute Gültigkeit und Richtigkeit zu („ich bin die eine Wahrheit...“) und können daher andere Glaubensbekenntnisse bzw. Unglaubensbekenntnisse schlecht bis gar nicht tolerieren. Was zu Zensur, Unterdrückung und – in schlimmsten Fällen – physischer Vernichtung der Nicht- bzw. Andersgläubigen führen kann (s.o.).

Daher haben wir vom bfg München einen Preis ausgeschrieben, „Der freche Mario“, der ab 2008 mit dazu beitragen soll, demokratische Zustände zu erhalten, zu pflegen und auszubauen! Die Preisverleihung „Der freche Mario“ findet dann im Rahmen der Tagung „Religionskritik/Zensiert – Grundrechte im Schatten der Götter“ des IBKA e.V. (www.ibka.org) im Oktober in München statt. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie um Unterstützung bitten, z.B. über redaktionelle Berichterstattung, über Abdruck unseres Artikels, über zahlreiche Weiterleitung etc. Nachdem der Einsendeschluß am 31.07.08 ist, ist ein Termin davor besonders hilfreich. Angehängt finden Sie die gesamten Ausschreibungsbedingungen. Weiteres Informationsmaterial können Sie über uns jederzeit erhalten.


Ausschreibung

Kunstpreis Blasphemie „Der freche Mario“

Exodus 20: …

3 Du sollst neben mir keine anderen Götter haben. …
5 …. Denn ich, der Herr, dein Gott, bin ein eifersüchtiger Gott: Bei denen, die mir Feind sind, verfolge ich die Schuld der Väter an den Söhnen, an der dritten und vierten Generation;

Wikipedia: Der Begriff Blasphemie (altgr. ? ??????u??, ??? ??????u??? - blasphêmía – die „Rufschädigung“, zusammengesetzt aus ???????? - bláptein - „Schaden bringen, benachteiligen“ und ? ??u? - phemê oder dorisch ? ??u? - pháma - „die Kunde, der Ruf“) bezeichnete ursprünglich eine „Gotteslästerung“, das heißt das öffentliche Leugnen, Verhöhnen oder Verfluchen bestimmter Glaubensinhalte einer Religion. Er wird umgangssprachlich heute auch für rhetorische Angriffe auf gesellschaftlich höhergestellte Personen verwendet.

Aufgabenstellung:

Gesucht werden Kunstwerke, die humorvoll und intelligent übernatürliche (= meist religiöse) Vorstellungen auf die Schippe nehmen und so geeignet sind, deren Alleinvertretungsanspruch (siehe z.B. 1. Christliches Gebot) zu unterminieren und somit die Freiheit von Gesellschaft und Kunst zu fördern.

Zugelassene Formate:

Völlig freie Form, also Aktionen, Texte, Musikstücke, Zeichnungen, Cartoons, Skulpturen, Theaterstücke, Kabarettbeiträge, Kurzfilme, …

Rahmenbedingung:

Bei Filmen, Kunstaktionen, Musik-, Kabarett- und Theaterstücken sollten diese in digitaler Form per DVD oder CD eingereicht werden, maximale Spieldauer 5 Minuten, bei Texten und Cartoons müssen diese in max. 5 Minuten vorzulesen bzw. erfassbar sein .

Verteiler für die Ausschreibung:

Kunsthochschulen, Fachschulen für Graphik und Design, Kunstzeitungen, Musik- und Theaterschulen, Karikaturen-Museen, Künstler-Cafés, Galerien, Kabarettisten, Karikaturisten ..

Gleichzeitig sind alle Leser dieser Ausschreibung herzlich gebeten, sie an weitere Künstler und und möglicherweise interessierte Personen weiter zu leiten oder bfg München gegebenenfalls die Adressen mitzuteilen.

Rechte:

Sämtliche Rechte der eingesendeten Beiträge verbleiben bei den Künstlern. Diese räumen dem Bund für Geistesfreiheit München allerdings das Recht ein, eingesendete Beiträge ohne Bezahlung von Honoraren oder sonstigen Gebühren im Rahmen von Aktivitäten gemeinnütziger säkularer Organisationen zu zeigen/aufzuführen und auf der Homepage www.frechermario.de zu veröffentlichen . Die Namen und Kontaktdaten der Künstler werden dabei auf Wunsch (nicht generell!) dem Publikum und der Presse sichtbar gemacht.

Wenn Veranstaltungen mit den Einsendungen als Hauptpunkt oder wesentlicher Bestandteil bestritten werden, für die Eintritt verlangt wird, wird 50% des Reinerlöses dieser Veranstaltungen an alle Künstler mit verwendeten Exponaten zu gleichen Teilen ausgeschüttet. Personalkosten der Veranstalter dürfen bei der Berechnung des Reinerlöses nicht angesetzt werden.

Einsendeschluss:

31. Juli 2008
Einsendungen an E-Mail oder per Post an:
bfg München, Valleystraße 27, 81371 München

Preisverleihung:

Findet am Freitag, den 10.10.08 im Rahmen der Hauptversammlung des IBKA e.V. 10.-12.10.08 und der Veranstaltung „ Religionskritik - Zensiert – Grundrechte im Schatten der Götter“ in München statt

Jury:

neben dem Finanzier der Grundausstattung des Preisgelds werden Karikaturisten, Kabarettisten, bildende Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Unternehmer etc. als Juroren angefragt . Die Jurymitglieder werden spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bekannt gegeben.

Preisgeld:

Zunächst ist ein Preisgeld von 3.000€ hinterlegt, das Preisgremium wird aber versuchen, durch Spenden weitere Beträge einzuwerben und hofft dabei auf pressetechnische Unterstützung der säkularen Verbände, auf HPD, Giordano Bruno Siftung und andere.. Bis zu 6.000€ werden falls vorhanden auf maximal 3 Preisträger ausgeschüttet. Sollten höhere Summen eingehen, werden diese auf den „frechen Mario 2009“ übertragen. Vom vorhandenen Preisgeld werden nach Entscheidung der Jury mindestens 50% bzw. mindestens 1.500€ an den Gewinner der Ausschreibung ausgegeben, 1/3 (mindestens 1.000€) an den Zweitplatzierten und 1/6 (mindestens 500€) an den Dritten.

Spendenkonto

Gerne nehmen wir Spenden zur Unterstützung mit dem Stichwort „Frecher Mario“ entgegen auf das Konto des Bund für Geistesfreiheit München, Konto Nr. 1815-801 – Postbank München (BLZ 700 100 80). Bis 100,00 Euro gilt der Zahlungsbeleg als Spendenbescheinigung. Über 100,00 Euro erhalten die Spender eine Spendenbescheinigung.

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