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Neue Rauchverordnung bedarf der weiteren Korrektur

26.01.200910:07 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Neue Rauchverordnung bedarf der weiteren Korrektur

(openPR) Ab August darf bekanntlich in kleinen Kneipen, Nebenzimmern und Bierzelten wieder geraucht werden. Die Staatsregierung hat dem strengsten Rauchverbot Europas ein Ende gemacht. Damit wird die rechtliche Grauzone beseitigt, in der sich die Raucherclubs befinden und gleichzeitig wird den Gastwirten ein Stück unternehmerische Freiheit zurück gegeben.

So sehr die Bayernpartei diesen Entschluss begrüßt, so sieht auch sie in der Neuregelung weiteres Konfliktpotential. Die Abgrenzung, wonach nur in Gaststätten unter einer Größe von 75 qm geraucht werden darf, wenn dort lediglich „kalte oder einfach zubereitete warme Speisen“ serviert werden, erscheint eher schwammig. Denn wo ist der Unterschied zwischen einem einfach zubereiteten Leberkäs mit Kartoffeln und einem einfach zubereiteten Steak mit Pommes Frites?

Außerdem bevorteilt das geplante Gesetz auf den ersten Blick die Altbayern: Eine Weißwurst ist einfach zuzubereiten, wer seinen Gästen jedoch eine Nürnberger Rostbratwurst servieren will, braucht dazu einen Grill. Und ob es sich beim Grillen auch noch um eine einfache Zubereitungsart handelt, ist nicht definiert. Die Neuregelung bedarf also der weiteren Interpretation.

Bekanntlich hat sich die Bayernpartei als erste Partei überhaupt bereits im Kommunalwahlkampf mit diesem Thema befasst. Sie freut sich außerordentlich, dass die FDP, die dieses Thema erst recht spät für sich entdeckte, die Politik der Bayernpartei im Landtag vertritt. Uns geht es nämlich nicht um Parteiengezänk, sondern um gute Politik für Bayern und seine Bürger.

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