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Endlich kommt Bewegung in die Sterbehilfe-Debatte – Mitglieder des Ethikrates haben sich positioniert

23.01.200909:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Einem Bericht im Deutschen Ärzteblatt (aerzteblatt.de v. 22.01.09) zufolge plädierte der renommierte Rechtwissenschaftler Jürgen Taupitz, zugleich stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der BÄK, gestern im Ethikrat dafür, die ärztlich unterstützte Sterbehilfe zuzulassen. Auch die Münsteraner Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert plädierte dafür, ärztliche Suizidhilfe zu enttabuisieren und der Berliner Philosoph Volker Gerhardt betonte im Hinblick auf ggf. notwendige Berufsrechtsänderungen , dass „jeder Arzt mit Blick auf sein Gewissen die Möglichkeit haben muss, Sterbehilfe für sich abzulehnen“.

Die Statements von Jürgen Taupitz und Bettina Schöne-Seifert sind nachhaltig zu begrüßen, tragen diese doch der besonders hohen Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts der Patienten, aber auch den ethischen Realitäten in unserer Gesellschaft Rechnung – und in der Tat wird es künftig auch darauf ankommen, dass das ärztliche Berufsrecht hinreichend dafür Sorge trägt, dass die subjektive Grundrechtsstellung der deutschen Ärzteschaft gewahrt bleibt. Dies ist allerdings eher unspektakulär zu lösen, da dass Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt; dies entspricht nahezu der einhelligen Meinung, so dass in jedem Falle die individuelle Gewissensentscheidung des Arztes zu respektieren ist – auch von einem Patienten.

Die Landesärztekammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften sind daher aufgerufen, endlich eine fundierte Diskussion auf breiter Basis zu führen, denn auch die öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind gleichsam dazu berufen, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass der grundrechtliche Schutzauftrag wahrgenommen werden kann. Insofern ist die „ethische Blockadehaltung“ aufzugeben und die eigentlich entscheidende Frage in den eigenen Berufsreihen zu diskutieren, unter welchen Voraussetzungen die ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid zuzulassen ist.

Lutz Barth

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