(openPR) „Ärzten verbietet das Berufsrecht, dabei zu helfen. Das müsse so bleiben, betonte Montgomery. "Ärzte sind in ihrer ethischen Grundausrichtung auf den Erhalt des Lebens ausgerichtet. Der Patient muss wissen, dass der Arzt in diesem Kontext an sein Bett tritt und nicht als jemand, der ihn tötet." (vgl. dazu Söhnke Callsen, Ärzte und Kirche gegen aktive Sterbehilfe, in ZEIT online v. 21.01.14)
Es hat erkennbar keinen Zweck, darauf zu warten, dass sich der Präsident der BÄK einer weiteren Debatte um das von ihm maßgeblich initiierte Verbot der ärztlichen Suizidassistenz in § 16 Ä-MBO öffnet. Die verfasste Ärzteschaft ist aufgefordert, dieser Zwangsethisierung sachgerecht zu begegnen und den Präsidenten der BÄK daran zu erinnern, dass er tunlichst seine ethische „Basta-Politik“ beenden und somit die freie Ärzteschaft in ihre freie Gewissensentscheidung entlassen möge.
Montgomery bleibt es freilich vorbehalten, seine individuelle Gewissensentscheidung zu treffen. Es ist hinlänglich bekannt, dass er die „Sterbehilfe“ gleichsam als „schmutziges Geschäft“ einordnet und er im Übrigen der „Keulung von Menschen“ nichts abgewinnen kann.
Mal ganz davon abgesehen, dass der Sprachduktus des Präsidenten mehr als nur gewöhnungsbedürftig ist, sollte er ernsthaft in Erwägung ziehen, die bei der BÄK eingerichteten Zentralen Ethikkommission mit einer Expertise zu „beauftragen“. Im Gegensatz zu anderen Ethikkommissionen hat sich bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Zentrale Ethikkommission noch nicht geäußert und dies – mit Verlaub – ist doch schon bemerkenswert, handelt es sich doch bei dem Sterbehilfediskurs um eine Debatte, die von ganz zentraler Bedeutung für die gesamte Ärzteschaft ist.
Das „Schweigen“ der Zentralen Ethikkommission ist eigentlich nicht nachvollziehbar und gibt daher Anlass zu weiteren Spekulationen. Hat etwa die Zentrale Ethikkommission jedenfalls als eine bei der BÄK eingerichtete Institution einen „Maulkorb“ verhängt bekommen?
Die Frage mag despektierlich erscheinen, aber auffällig ist, dass sich namhafte Mitglieder dieses Gremiums außerhalb ihrer „offiziellen Mitgliedschaft“ durchaus zum Thema der ärztlichen Suizidhilfe positioniert haben (etwa Urban Wiesing, Jochen Taupitz, Dieter Birnbacher) und eine diametral entgegen gesetzte Auffassung vertreten. Gerade die Medizinethiker in der Zentralen Ethikkommission dürften den Ansatz des Präsidenten und seiner Kollegen und Kolleginnen aus dem Vorstand der BÄK als wesentlich zu kurz betrachten, so dass es Sinn machen könnte, wenn parallel zur gesellschaftlichen Debatte zugleich auch eine neue arztinterne Diskussion stattfinden würde.
Auch wenn beabsichtigt ist, dass die politisch Verantwortlichen die Möglichkeit eingeräumt bekommen sollen, sich an einer Expertenanhörung zu beteiligen, macht es keinen Sinn, wenn dort die hinreichend bekannten Gesichter ihre Statements abgegeben können, die dann zum wiederholten Male ihre Positionen und manchmal eben auch ihre Gewissensentscheidungen offenbaren können.
Montgomery hatte seinen Auftritt bei der Anhörung des Deutschen Ethikrats und es steht eben nicht zu vermuten an, dass ein nochmaliges Statement in einem künftigen „Expertenrat“ zu wesentlich neueren Erkenntnissen auch für die Abgeordneten des Bundestages führen wird, setzt dieses doch voraus, dass der Präsident der BÄK zumindest willens und fähig ist, auf die zwischenzeitliche Kritik aus den eigenen Reihen und aus der Zunft der Medizinethik zu reagieren. Nun – die Fähigkeit wird man/frau ihm wohl nicht absprechen können, aber er scheint lernunwillig zu sein und er beharrt wie ein ethischer Zuchtmeister auf die von ihm seit Jahren vertretene Position, die allerdings wenig überzeugend ist, geht er doch zuweilen lax mit den zentralen Grundrechten seiner Kolleginnen und Kollegen um.
Urban Wiesing, vielleicht aber auch der Theologe und Sozialethiker Hartmut Kreß, ggf. auch der Verfassungsrechtler Horst Dreier und einige andere mehr könnten ganz entscheidende und „unverbrauchte“ Impulse zu einer gewünschten breiten Debatte liefern, über die im Sterbehilfediskurs seit Jahrzehnten lebhaft debattiert wurde.
Es hilft weder den politisch Verantwortlichen noch den Schwersterkrankten oder Sterbenden, wenn stets die gleichen Experten geladen werden, die in der zurückliegenden Zeit nachhaltig unter Beweis gestellt haben, dass auch sie – mit Verlaub – innerhalb des Diskurses ihre Rolle als ethische Überzeugungstäter nicht abzulegen bereit sind.
Wenn schon eine weitere gesellschaftliche Debatte als zwingend erforderlich angesehen wird, dann macht es Sinn, „neue“ Experten zu laden und zu hören, um so auch sicherstellen zu können, dass jedenfalls im Ansatz der Diskursethik von Habermas Genüge getan worden ist.
Von daher wäre es freilich auch wünschenswert, wenn endlich die bei der BÄK eingerichtete Zentrale Ethikkommission sich der Problematik annehmen würde, denn „zentraler“ kann ein ethisches Thema für die Ärzteschaft wohl nicht sein!













