(openPR) Heute beginnt der 113. Deutsche Ärztetag und es wird mal wieder Gesundheitspolitik nach der feierlichen Eröffnungsveranstaltung, auf der auch die Nationalhymne ertönen wird, gemacht.
Mit besonderem Interesse werden wir hierbei die Diskussion um ein Patientenrechtegesetz verfolgen – ein Tagungsordnungspunkt, der durchaus für eine gewisse Überraschung gesorgt hat, zumal der auserkorene Referent, namentlich der Vizepräsident der BÄK Montgomery, seit Jahren hierzu eine feste Auffassung vertritt.
Er hält es mit Tacitus: „Coruptissima res publica plurimae leges“. Der schlechteste Staat hat die meisten Gesetze“ (so Montgomery bereits 2007 >>> vgl. dazu Patientenrechte – Wunsch oder Stiefkind - Weiterentwicklung der Patientenrechte aus ärztlicher Sicht – Verankerung von Patientenrechten im ärztlichen Behandlungsvertrag –
Erste Bewertung aus Sicht der Ärzteschaft, 06.09.07) und da steht natürlich auch ganz aktuell zu vermuten an, dass er auch gegenwärtig wohl kaum für ein Patientenrechtegesetz eintreten wird, mal ganz davon abgesehen, dass er bereits seine ablehnende Haltung hierzu in den Medien verkündet hat.
Der Tagungsordnungspunkt Patientenrechte ist wohl vielmehr dem Umstand geschuldet, dass der Patientenbeauftragte Zöller angekündigt hat, diesbezüglich aktiv und spätestens 2011 ein Gesetzentwurf präsentieren zu wollen. Hierdurch bedingt sieht nunmehr die BÄK Handlungsbedarf und nimmt sich eines Themas an, dass eigentlich aus der Sicht der BÄK – zumindest aber aus der Sicht des Vizepräsidenten – ein „alter Hut“ sein dürfte.
2007 hat denn auch Montgomery daran erinnert: „Was Politik oft übersieht: Mit den Sicherungen der Freiheit ärztlicher Berufsausübung, wie sie im Rahmen der ärztlichen Berufsordnung gewährleistet ist, ist vorrangig dem Patientenschutz gedient. Die in eigener Autonomie entwickelte Professionalität der Ärzte ist eine Option zum Schutz der Patienten, sie ist ein Garant der Patientenrechte“ und es wird auch nicht verwundern, wenn Montgomery erneut mahnt, dass das Patientenverhältnis nicht losgelöst von der Art und Weise der Finanzierung des Gesundheitswesens betrachtet werden darf.
Nun habe ich aber spätestens seit der unsäglichen Debatte um das Patientenverfügungsgesetz erhebliche Zweifel daran, ob die Autonomie der verfassten Ärzteschaft tatsächlich ein Garant für die Patientenrechte ist – zumal für solche am Lebensende. Hier scheint es sinnvoller zu sein, für Transparenz und Rechtssicherheit in einem Gesetz Sorge zu tragen, anstatt darauf zu vertrauen, dass hier die Ärzte einen sachgerechten Blick eben für die Rechte des Patienten aus ihrer intraprofessionellen Perspektive entwickeln.
Vielleicht aber hält ja der 113. Deutsche Ärztetag einige Überraschungen parat. Dass hier allerdings die Frage der ärztlichen Suizidbeihilfe und die zwingend erforderliche Liberalisierung der ärztlichen Standesethik im Rahmen des Tagungsordnungspunkts „Patientenrechte“ diskutiert wird, steht eher nicht zu erwarten an, hat doch der Präsident angekündigt, dass die BÄK hierzu ihre Position zunächst einmal intern zu diskutieren gedenkt.
Dies ist bedauerlich, wird doch hiermit ganz aktuell die Chance zur offenen Diskussion vertan, mal ganz davon abgesehen, dass hiermit der Tagungsordnungspunkt Patientenrechte eine Aktualitätsbezug aufgewiesen hätte, der nach der „Streitschrift“ von Michael de Ridder nicht aktueller hätte sein können. Denn die Frage nach den Patientenrechten am Lebensende ist immer noch virulent und eigentlich drängender denn je, zumal kein Zweifel mehr daran besteht, dass jedenfalls die Sterbehilfe sich in keinem Widerspruch zur Palliativmedizin befindet und demzufolge die Landesärztekammern neben der BÄK aufgerufen sind, schnellstens für eine Liberalisierung der standesethischen Fesseln mit Blick auf die ärztliche Suizidbeihilfe Sorge zu tragen, um so den Patienten nicht indirekt ein wesentliches Patientenrecht vorzuenthalten!
Abschließend sei noch angemerkt, dass die Tagung Patientenrechte – Wunsch- oder Stiefkind? Ansätze für eine verbesserte Rechtsstellung von Patienten, Berlin, den 6. September 2007, AOK im Dialog, Bd. 22 (pdf.) dokumentiert ist und u.a. auf dem folgenden Link im Volltext (pdf.) heruntergeladen werden kann: >>> http://www.webwiser-gesundheit.de/imperia/md/aokbv/aok/dialog/aid_patientenrechte_060907.pdf











