(openPR) Wie steht es um die Patientenrechte in Deutschland? Wo gibt es Defizite? Wie lassen sich gesetzliche Lücken schießen? Über Ansätze für eine bessere Rechtsstellung von Patienten hat der AOK-Bundesverband am 6. September 2007 in Berlin mit der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Verbraucherschützern, Ärzten und Medizinrechtlern diskutiert.
Im Mittelpunkt der Diskussion stand die Frage: Brauchen wir ein eigenes Patientenrechtsgesetz?
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Die Grundtendenz scheint eindeutig zu sein: die Mehrheit der Diskussionsteilnehmer scheint für ein Gesetz, in dem die Patientenrechte geregelt werden, zu plädieren. Frank Montgomery, Vizepräsident der BÄK, nahm hier für die Ärzteschaft Stellung und hält es lieber mit Tacitus: coruptissima res publica plurimae leges – der schlechteste Staat hat die meisten Gesetze. Beeindruckende Worte am Schluss seines Statements und aber im Ergebnis wohl nicht überraschend: Montgomery wendet sich gegen einen neuen Anlauf eines speziellen Gesetzes. Stattdessen sei vielmehr ein konsequenter Schutz der Patienten vor Rationierung und Zuteilungsmedizin gefordert, zumal nach ihm Patientenrechte nicht neu erfunden, sondern eher tagtäglich verteidigt werden müssen. Die Haltung ist konsequent, wie sich unschwer aus den jeweiligen Beschlüssen und Entschließungen der Ärzteschaft auf den sog. Deutschen Ärztetagen ablesen lässt. Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten der BÄK unter dem Suchwort: Patientenrechte ( http://www.bundesaerztekammer.de )
Das Bedrohungspotential für den Patienten ergibt sich nicht aus seinem Verhältnis zum Arzt, sondern vielmehr aus der Rationierung der Medizin und der Gängelung durch den Staat insbesondere im Leistungsrecht.
Auf den Seiten des AOK-Bundesverbandes können Sie die einzelnen Statements der Teilnehmer nachlesen. Die einzelnen Stellungnahmen stehen zum Download zur Verfügung.
Quelle: AOK Bundesverband >>> AOK im Dialog
>>> http://www.aok-bv.de/aok/termine/dialog/index_12156.html











