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Patiententestament: Was ist richtig und was wird oft nicht bedacht

26.04.201108:27 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Patiententestament: Was ist richtig und was wird oft nicht bedacht

(openPR) In einem Patiententestament kann man festlegen, was durch die Ärzte dann, wenn man selbst seinen Willen nicht mehr klar äußern kann, geschehen soll - und was nicht.

Viele Menschen meinen, schon gut abgesichert zu sein. Oft diente zur Abfassung des eigenen Patiententestaments ein im Fachhandel kursierendes Exemplar eines Vordrucks welches man dort gekauft hat. Oder man hat eines aus dem Internet herunter geladen.



Doch hier ist Vorsicht geboten!

Bei der Regelung der letzten Angelegenheiten seines Lebens sollte man vorsichtig sein. Ist man zum Beispiel sicher, dass der Vordruck den von den Gerichten allgemein geforderten Formalitäten entspricht? Wurde man vor der Abfassung seines Willens medizinisch wirklich kompetent beraten? Wurde die völlig neu gefasste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Thema Patiententestamente bedacht?

Falls man zusätzlich eine Betreuungsvorsorgevollmacht errichtet hat: Spielen die beiden Dokumente Hand in Hand zusammen? Sind diese genau aufeinander abgestimmt?

Und, ganz wichtig:

Hat man die Möglichkeit bedacht, dass sich die Ärzte an das Patiententestament eventuell gar nicht halten könnten? Sondern, gar in Einvernehmen mit dem eigenen Betreuer, einfach tun, was sie, die Ärzte, für richtig halten?

Was passiert, wenn sich die bisher ach so wohlmeinenden Verwandten, Nachbarn usw. als Erbschleicher entpuppen und die Vorsorgevollmacht missbrauchen könnten? Selbst kann man in diesem Falle nicht mehr handeln und ist dem Betreuer, mindestens aber den Ärzten, relativ schutzlos ausgeliefert.

Aber wie findet sich eine seriöse Lösung aller Probleme?

Angesichts der Entwicklungen im Gesundheitswesen werden die Themen Patientenschutz und Patientenrechte immer aktueller. Aus diesem Grund hat der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (BSZ e.V.) die Linkliste „Patientenschutz- und Patientenrechte“ www.patientenrecht.de.vu eingerichtet. Hier findet sich auch ein Link „Patiententestamente“

Dort bietet ein Fachanwalt für Medizinrecht eine sachkundige, medizinische Unterstützung in der Lösung der anstehenden Fragen.

Man kann hier ein Patiententestament erhalten, auf Wunsch auch eine Betreuungsvorsorgevollmacht, die juristisch wasserdicht sind. Beide individuell ausgearbeitet und maßgeschneidert auf die eigene spezielle Problemlage.

Und:

Man kann den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht zu Lebzeiten durch eine Vollmacht beauftragen, seine Interessen, sollte im Falle des Falles nicht entsprechend dem eigenen Willen gehandelt werden, außergerichtlich gegenüber den Ärzten, notfalls auch gerichtlich, durchzusetzen. Im Klartext: Der Rechtsanwalt nimmt die eigenen Rechte anwaltlich wahr, wenn man es nicht mehr selbst kann. Sowohl hinsichtlich des Patiententestaments als auch betreffend der Vorsorgevollmacht.
Nur damit kann man sicher sein, dass der eigene Letzter Wille tatsächlich auch gegenüber Ärzten, Betreuern, Erben usw. gesichert wird.


Die BSZ® e.V. Linkliste „Patientenschutz- und Patientenrechte“ ist auf der BSZ e.V. Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu eingebunden und kann über die Adresse www.patientenrecht.de.vu direkt aufgerufen werden.

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