(openPR) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Deutschen Ethikrates vorgelegt, der die Aufgaben des Nationalen Ethikrates übernehmen soll und gestern hat hierzu die erste Debatte im Bundestag stattgefunden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Deutsche Ethikrat als Gremium und seine Mitglieder unabhängig und weisungsungebunden sind. Es soll sichergestellt werden, dass im Rat ein "interdisziplinäres, plurales Spektrum sowie unterschiedliche weltanschauliche Ansätze" vertreten sind. Die 24 Mitglieder des Deutschen Ethikrates sollen je zur Hälfte auf Vorschlag des Bundestags und der Bundesregierung für die Dauer von vier Jahren berufen werden und maximal einmal wiedergewählt werden können.
(Quelle: dip.bundestag)
>>> vgl. dazu den Gesetzentwurf (pdf.) >>>
http://dip.bundestag.de/btd/16/028/1602856.pdf
Wie nicht anders zu erwarten, wurde im Bundestag der Entwurf von den verschiedenen Fraktionen unterschiedlich bewertet. Die Liberalen als auch die Linkspartei haben hierzu Anträge eingebracht und es bleibt abzuwarten, ob sich ein allgemeiner Konsens herauskristallisieren wird.
Ob es eines Deutschen Ethikrates oder einer anderen Gremiums – z.B. in Form eines zusätzlichen parlamentarischen Beirats, wie von den Liberalen gefordert – bedarf, dürfte in Anlehnung an den historisch bedeutsamen Wertediskurs über ethische und moralische Grundsatzfragen als sinnvoll angesehen werden. Ein solches gilt jedenfalls in den Fragen, in denen die Parlamentarier eine sachverständige Orientierung bedürfen.
Dass hierbei die Mitglieder des künftigen Ethikrates nur eine beratende und informierende Funktion wahrnehmen, ist evident und die sich abzeichnende Diskussion über die befürchtete „Entmachtung des Parlaments“ ist im Kern nicht nur überflüssig, sondern vor allem auch irreführend. Dies deshalb, weil unabhängig von einem Deutschen Ethikrat und ihren Expertisen für die Parlamentarier in erster Linie ein gesamtgesellschaftlicher ethischer Diskurs erforderlich ist! Dieser Diskurs setzt notwendigerweise die Beteiligung der Bevölkerung voraus, die mit ihren ethischen Wertvorstellungen gehört werden will, aber auch gehört werden muss. Moral und Ethik bedürfen einer plebiszitären Legitimation, um sich nicht der Gefahr einer ethischen Zwangsverpflichtung aussetzen zu müssen.
Von daher wäre es außerordentlich begrüßenswert, wenn neben all den Gremien auch die insoweit betroffenen Bürgerinnen und Bürger gehört werden und vor allem die Parlamentarier verinnerlichen, dass diese auch den Willen des Staatsvolkes zu repräsentieren haben, auch wenn dies gelegentlich aufgrund von Fraktionszwängen schwierig erscheinen mag. Wer also, kann nachgefragt werden, bestimmt in unserer säkularisierten Gesellschaft die Moral? Hierzu dürfen wird auf einen Beitrag von Tanja Krämer, in die Zeit v. 26.10.2006 Nr. 44 verweisen >>> http://www.zeit.de/2006/44/Nationaler-Ethikrat?page=all









