(openPR) BERLIN. Zu den Meldungen, dass Deutschland auch 2005 die Stabilitätskriterien nicht enthalten wird, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen und FDP-Obmann im Haushaltsausschuss des Bundestages heute in Berlin:
Die Ankündigung des Bundesfinanzministeriums, dass bereits jetzt nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch im Jahr 2005 der Europäische Stabilitätspakt nicht eingehalten werden wird, muss parlamentarische Konsequenzen haben. Da der Stabilitätspakt ein international geschlossener Vertrag ist, der bereits mehrfach von Deutschland gebrochen wurde, müssen Maßnahmen überlegt werden, um die zukünftige Einhaltung zu gewährleisten.
Die Kriterien des Stabilitätspaktes sollten daher im Grundgesetz aufgenommen werden.
Nur so scheint es noch möglich zu sein, die totale Verschuldung unseres Staates zu stoppen. Bereits die Europäische Zentralbank hat darauf verwiesen, dass die Auflockerung des Stabilitätspaktes nur das Schuldenmachen erleichtert, ohne dass gleichzeitig ein Beitrag zur konjunkturellen Erholung geleistet wird. Die Aufnahme der Stabilitätskriterien in das Grundgesetz würde jede Regierung zwingen, intensiver den Rotstift bei Ausgaben des Staates anzu-setzen. Der Stabilitätspakt ist geschlossen worden, um gesunde öffentliche Finanzen im Währungsraum sicherzustellen.
Die Aufnahme in das Grundgesetz wäre auch ein Signal, dass zukünftig der Schuldenabbau wieder Priorität bekommt, um so die Währungsstabilität zu sichern. Schuldenmachen muss mit der geplanten Grundgesetzänderung erheblich erschwert werden.
Allein in der rot-grünen Regierungszeit wurden 140 Milliarden neue Schulden aufgenommen.





