(openPR) In einer bereits viel diskutierten Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht der Politik eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer bis zum Jahresende 2008 aufgegeben. Nach aktuellen Informationen sieht es so aus, als dass sich die Bundesregierung auf eine Änderung der Erbschaftssteuer, respektive der Schenkungssteuer geeinigt hat. Kernfragen werden einerseits die Besteuerung von Familieneigenheimen, die Weitergaben von Familienunternehmen und die Höhe der Steuerfreibeträge sein. Vor allem die Bewertung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen dürfte zu wichtigen Änderungen führen. Sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmer sind betroffen. Aus diesem aktuellen Anlass veranstaltet die Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft deutschlandweit Informationsveranstaltungen, die sich mit den Neuregelungen im Erbschaftssteuerrecht und der Frage auseinandersetzen, welche Regelungen zu Lebzeiten getroffen werden können, um steuergünstig Vermögen weiterzugeben. Informationen über die Termine, Veranstaltungsorte und den Inhalt der Vorträge können bei der Thieler Rechtsanwaltskanzlei München unverbindlich angefragt werden unter folgenden Daten:
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