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Eichels Gesetzentwurf versenkt

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Anhörung zur geplanten Errichtung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

28. April 2004 - Zum Ergebnis der heutigen Anhörung zur geplanten Errichtung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB und der zuständige Berichterstatter im Haushaltsausschuss, Jochen-Konrad Fromme MdB:



Das Urteil der Sachverständigen über die von der Bundesregierung geplante BImA fiel einhellig aus: Setzen. Sechs! Selbst Abgeordnete der Koalition haben erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Bundesanstalt, mit der die Bundesregierung zukünftig ihr Immobilienmanagement betreiben will. Dies hat die Anhörung heute eindeutig ergeben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist regelrecht zerrissen worden.

Die Zielsetzung der BImA sei überhaupt nicht klar. Würde sie hauptsächlich dem schnellen Abverkauf von nicht mehr benötigtem Immobilienvermögen dienen, würde sie entsprechende Vermögensverluste in Kauf nehmen und sehr schnell zu erheblichen Personalüberhängen führen. Sollte stattdessen ein langfristig tätiges Unternehmen geschaffen werden, stünde dies im Widerspruch zu dem Ziel der schnellen Realisierung von Verkaufserlösen.

Nach Meinung des Bundesrechnungshofes fehlt der BImA jeglicher Anreiz, ein besseres Ergebnis als in der bisherigen Bundesvermögensverwaltung zu erzielen. Es gäbe keine flachen Hierarchien; ein Kostenvorteil sei nicht erkennbar. Es sei überhaupt nicht nachvollziehbar, wie die von der Bundesregierung erwarteten Mehreinnahmen von 1,3 Mrd. € jemals realisiert werden sollten.

Auch die Arbeitnehmervertreter (Ver.di, VBOB) lehnen die BImA ab. Es sei im Unterschied zur Bundesvermögensverwaltung lediglich die Rechtsform geändert worden und es fehle jegliches Personalkonzept.

Ein besonderer Konflikt ergibt sich im steuerlichen Bereich. Nach Auskunft der Finanzverwaltung ist nicht ausgeschlossen, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ggf. körperschaftsteuerpflichtig würde. Von Rentabilität könnte dann nicht einmal geträumt werden.

Auch Abgeordnete der Koalition hegen den Verdacht, dass die BImA in erster Linie aus Gründen der Versorgung verdienter Mitarbeiter mit lukrativen Posten ins Leben gerufen werden soll.

Die BImA ist ein erneuter Versuch der Bundesregierung, ihren mangelnden Erfolg bei der Bewirtschaftung von Grundstücken durch Betreiben dieses Geschäftes in ständig wechselnden Rechtsformen zu vertuschen. Das zeigt die lange Geschichte von TLG, BVV, g.e.b.b und anderen Liegenschaftsgesellschaften des Bundes.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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