openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Der „gläserne Arbeitnehmer“ in der Lohnsteuer

(openPR) Arbeitgeber müssen Daten elektronisch bereitstellen

Hatten Arbeitnehmer bisher immer noch die Möglichkeit Entgelte aus abhängiger Beschäfti-gung dem Finanzamt dadurch vorzuenthalten indem sie die Lohnsteuerkarte verschwinden ließen, haben Eichels Beamte nun auch dieses Schlupfloch gestopft. Jeder Arbeitnehmer erhält ein lohnsteuerliche Ordnungsmerkmal (eTIN) und ist somit in der elektronischen Ü-berwachung. Ab 2004 sind Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung - und das sind fast alle- verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigungen spätestens bis zum 28. Februar des Folge-jahres nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die Fi-nanzverwaltung zu übersenden. Für das Kalenderjahr 2004 hat die Lieferung also spätes-tens bis zum 28. Februar 2005 zu erfolgen. Diese Verpflichtung gilt auch in Fällen der Been-digung des Dienstverhältnisses während des Kalenderjahres.

Somit sind massenhafte Abgleiche der möglich und der „gläserne Arbeitnehmer“ wird in der Lohnsteuer Wirklichkeit.

Das bedeutet zusätzlichen Aufwand für die Arbeitgeber. Wohl dem, der sich um all dies nicht zu kümmern braucht, weil er diese Arbeiten an einen kompetenten externen Experten ausge-lagert hat.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 37177
 136

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Der „gläserne Arbeitnehmer“ in der Lohnsteuer“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Steuervergünstigungen bei der Lohnsteuer nutzenBild: Steuervergünstigungen bei der Lohnsteuer nutzen
Steuervergünstigungen bei der Lohnsteuer nutzen
„Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehält, werden damit oftmals schon die Weichen für die endgültige Besteuerung gestellt“, sagt Iris Bumes-Kremser, Steuerberaterin bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten deshalb schon frühzeitig auf mögliche Steuervorteile …
Bild: Lohnsteuer: Steuervorteile nutzenBild: Lohnsteuer: Steuervorteile nutzen
Lohnsteuer: Steuervorteile nutzen
„Unternehmen nutzen viel zu selten steuerliche Vorteile bei der Lohnsteuer, die sich aber oftmals gleichermaßen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auszahlen würden“, sagt WW+KN-Geschäftsführer und Steuerberater Matthias Winkler. Doch gerade das Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten um Arbeitnehmer steuergünstig Sachlohnkomponenten …
München - Neue Sofortauszahlung verärgert alte Lohnsteuerhilfevereine
München - Neue Sofortauszahlung verärgert alte Lohnsteuerhilfevereine
Die „BBC Lohnsteuer-Sofortauszahlung“ in München mischt durch ihren einzigartigen Cash-Service die etablierte Steuerhilfe-Vereinsszene auf: Sie vergütet Arbeitnehmern gleich die errechnete und zu erwartende Steuerrückerstattung. Bei anderen Organisationen müssen sich die Mitglieder monatelang gedulden, bis ihnen das Finanzamt endlich zu viel gezahlte …
Bild: Kirchensteuer bei Pauschalierung der LohnsteuerBild: Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer
Kirchensteuer bei Pauschalierung der Lohnsteuer
… Rechtsvorschriften aufgeführten Pauschalierungstatbestände unterschiedlich treffen“, erläutert SH+C-Experte Wagner. Entscheidet sich der Arbeitgeber für diese Vereinfachungsregelung, muss er für sämtliche Arbeitnehmer Kirchensteuer zuzüglich zur jeweils pauschalierten Lohnsteuer abführen. Dabei gilt aber ein ermäßigter Steuersatz für die pauschale Kirchensteuer, der …
Steuervereinfachung: Regierungskoalition übernimmt 18 Vorschläge der Bundessteuerberaterkammer
Steuervereinfachung: Regierungskoalition übernimmt 18 Vorschläge der Bundessteuerberaterkammer
… Unternehmen, dass unsere Vorschläge Berücksichtigung finden. Vor allem im Lohnabrechnungswesen belastet die überflüssige Bürokratie mehrere Millionen Arbeitgeber und nahezu 40 Millionen Arbeitnehmer. Wir haben unser Anliegen, Bürokratiekosten durch eine Angleichung der Normen im Lohn- und Sozialversicherungsbeitragsrecht zu senken, ausführlich erläutert und mit …
Bild: Betriebsveranstaltung: Unterschiede bei Lohn- und UmsatzsteuerBild: Betriebsveranstaltung: Unterschiede bei Lohn- und Umsatzsteuer
Betriebsveranstaltung: Unterschiede bei Lohn- und Umsatzsteuer
… einer überwiegend durch das unternehmerische Interesse des Arbeitgebers veranlassten, üblichen Zuwendung ist umsatzsteuerrechtlich im Regelfall auszugehen, wenn der Betrag je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung 110 Euro einschließlich Umsatzsteuer nicht überschreitet. Übersteigt dagegen der Betrag, der auf den einzelnen Arbeitnehmer entfällt, pro …
Bild: Steuervergünstigungen bei der Lohnsteuer nutzenBild: Steuervergünstigungen bei der Lohnsteuer nutzen
Steuervergünstigungen bei der Lohnsteuer nutzen
„Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehält, werden damit oftmals schon die Weichen für die endgültige Besteuerung gestellt“, sagt Gerhard Wagner, Steuerberater und Rechtsbeistand bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten deshalb schon frühzeitig auf mögliche …
Bild: Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag mit geringfügiger Beschäftigung und BruttovergütungBild: Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag mit geringfügiger Beschäftigung und Bruttovergütung
Arbeitsrecht: Arbeitsvertrag mit geringfügiger Beschäftigung und Bruttovergütung
Das Bundesarbeitsgericht hat Anfang in einer jüngeren Entscheidung klar gestellt, dass die Abwälzung der Pauschalsteuer auf den Arbeitnehmer nicht gegen das Verbot der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten verstößt (BAG, Urteil vom 01.02.2006 - 5 AZR 628/04). Die Richter vertreten die Rechtsauffassung, dass § 40a Abs. 2 und 5 EStG in der Fassung …
Bild: Details zu Steuervorteilen für ElektrofahrzeugeBild: Details zu Steuervorteilen für Elektrofahrzeuge
Details zu Steuervorteilen für Elektrofahrzeuge
… begrenzt. Nicht begünstigt ist das Aufladen bei einem Dritten oder an einer von einem fremden Dritten betriebenen Ladevorrichtung sowie das Aufladen beim Arbeitnehmer. • Überlassung: Steuerbefreit sind vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die zur privaten Nutzung zeitweise überlassene betriebliche Ladevorrichtung, nicht jedoch deren Übereignung. Als …
Bild: Steuergünstige Erholungsbeihilfe zur UrlaubszeitBild: Steuergünstige Erholungsbeihilfe zur Urlaubszeit
Steuergünstige Erholungsbeihilfe zur Urlaubszeit
„Zur Urlaubszeit können bis zu 156 Euro pro Kalenderjahr an einen Arbeitnehmer als Erholungsbeihilfe zusätzlich zum regulären Arbeitslohn ausgezahlt werden“, sagt Gerhard Wagner, Steuerberater bei der Regensburger Steuerkanzlei SH+C Wagner Bumes Winkler GmbH. Die Erholungsbeihilfe kann dabei an den Arbeitnehmer in voller Höhe ausbezahlt werden, wenn …
Sie lesen gerade: Der „gläserne Arbeitnehmer“ in der Lohnsteuer