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Lohnsteuer: Steuervorteile nutzen

Bild: Lohnsteuer: Steuervorteile nutzen
WW+KN-Steuerberater Matthias Winkler empfiehlt Arbeitgebern lohnsteuerliche Optimierungen zu nutzen
WW+KN-Steuerberater Matthias Winkler empfiehlt Arbeitgebern lohnsteuerliche Optimierungen zu nutzen

(openPR) „Unternehmen nutzen viel zu selten steuerliche Vorteile bei der Lohnsteuer, die sich aber oftmals gleichermaßen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auszahlen würden“, sagt WW+KN-Geschäftsführer und Steuerberater Matthias Winkler. Doch gerade das Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten um Arbeitnehmer steuergünstig Sachlohnkomponenten zukommen zu lassen.

Folgende steuerfreie oder steuergünstige Sachlohnkomponenten können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren:

• Zuschuss zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
• Gewährung eines Tankgutscheins bis zu 44 Euro monatlich
• Gewährung von arbeitstäglichen Essenswertmarken bis zu 6,10 Euro
• Übernahme von Kindergartenbeiträgen
• Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung
• Gewährung einer Erholungsbeihilfe zur Urlaubszeit
• Zurverfügungstellung eines Mobiltelefons auch für Privatzwecke

Teils steuerfrei, teils pauschalversteuert

„Je nach Variante, können die Sachlohnkomponenten ganz steuerfrei oder gegen Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber ausgezahlt werden“, erläutert WW+KN-Experte Winkler. Gerade für Arbeitnehmer, die in Steuerklasse V eingeordnet sind, würde sich die Umwandlung von Barlohn in Sachlohn finanziell auszahlen.

Erfahrungsgemäß erhöhen Sachlohnkomponenten auch die Mitarbeiterbindung und die Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber. „Interessant ist für Arbeitgeber, wenn sie bei der nächsten Gehaltserhöhung statt einer Bruttoanpassung die Gewährung von Sachlohnvarianten anbieten“, meint Winkler. Zum einen würden es Arbeitnehmer schätzen, wenn sie an der Zusammenstellung ihrer Bezüge mitwirken können und zum anderen würden viele Gehaltserhöhungen durch hohe Abzüge aufgezehrt, während bei den Sachlohnvarianten meist der Nominalwert auch „netto“ beim Arbeitnehmer ankommt.

WW+KN legt jährlich verschiedene Flyer zu lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Optimierungsmöglichkeiten auf. Die Flyer „ABC der steuerfreien Bezüge“, „Pauschalversteuerte Arbeitgeberleistungen“ sowie „Erholungsbeihilfe“ können per E-Mail an E-Mail bei WW+KN angefordert werden. Der Versand erfolgt auf dem Postweg.

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