openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Datenschutz ins Grundgesetz - Warum nicht?

29.09.200820:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Datenschutz ins Grundgesetz - Warum nicht?
Thomas Spaeing, Vorsitzender des BvD e.V.
Thomas Spaeing, Vorsitzender des BvD e.V.

(openPR) Vor dem morgigen Fachgespräch der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Datenschutz ins Grundgesetz“ meldet sich der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. zu Wort. Nachdem die Diskussion bisher von juristischen und politischen Meinungen geprägt wurde, beleuchtet der BvD vor allem die praktischen Auswirkungen und stützt sich dabei auf die Erfahrungen seiner Mitglieder.



„Vertreter unseres Verbandes sind in weit über 2000 Unternehmen und Behörden als Datenschutzbeauftragte bestellt“, erläutert BvD-Vorstandsmitglied Steffen Schröder. Zu den gesetzlichen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten gehört es, die Mitarbeiter mit den Vorschriften zum Datenschutz vertraut zu machen. Dabei müssen die komplizierten Gesetzestexte zunächst einmal in die Alltagssprache der Schulungsteilnehmer übersetzt werden. Bisher leitet sich das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ als „Ausfluss des allgemeines Persönlichkeitsrechtes“ aus anderen Grundgesetzartikeln ab. „Spätestens bei diesen Formulierungen schalten die ersten Zuhörer ab“, so Schröder. „Deutlich benannte Grundrechte wie z.B. das Post- oder Fernmeldegeheimnis sind einfach jedermann bekannt, egal ob Kindergärtnerin, Callcenteragent oder Betriebsrat. Ein ausdrückliches „Grundrecht auf Datenschutz“ ist leichter vermittelbar und macht die Verpflichtung zum sorgsamen Umgang mit den anvertrauten Daten anderer Personen besser verständlich.“

Allerorten wird über mangelndes Datenschutzbewußtsein geklagt. In der Diskussion nach den letzten Datenschutzskandalen im Adresshandel wird zurecht die Eigenverantwortung der betroffenen Bürger für den Umgang mit ihren Daten betont. „Das Gespür für den Wert der eigenen personenbezogenen Daten fällt aber nicht plötzlich von Himmel“, meint BvD-Vorsitzender Thomas Spaeing. „Bei Veranstaltungen in Schulen stellen wir immer wieder fest: Besonders die heranwachsende Generation hinterlässt unbedarft ihre Datenspuren in der Konsum- und Onlinewelt. Über die Folgen muss frühzeitig aufgeklärt werden. Eine Fixierung des Datenschutzes im Grundgesetz würde das Problem nicht lösen, aber immerhin das Thema zwingend für zukünftige Lehrpläne festschreiben.“

Ein weiteres Vermittlungsproblem ergibt sich vor allem in den neuen Bundesländern. Hier ist das Recht auf den Schutz der personenbezogenen Daten seit den 90er Jahren in allen Länderverfassungen verankert: Eine Reaktion auf die bitteren Erfahrungen mit der Überwachungspraxis und den Unrechtsmechanismen der Vergangenheit. Während weitere Bundesländer wie Bremen und Rheinland-Pfalz ihre Verfassungen entsprechend modernisierten und Datenschutz europaweit Grundrechtsstatus genießt , fehlt eine solche Formulierung im Grundgesetz bisher. In Zeiten zunehmender Datensammlungen durch Sicherheitsbehörden und Verwaltungen wäre die ausdrückliche Benennung eines Grundrechtes auf Datenschutz ein vertrauensbildendes Signal für den Schutz des Bürgers gegenüber dem Staat.

Aus diesen Gründen setzt sich der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. verstärkt für eine entsprechende Grundgesetzänderung ein.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 246478
 1178

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Datenschutz ins Grundgesetz - Warum nicht?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.

BvD warnt: Aufweichen der Benennungspflicht senkt keine Bürokratie, sondern erhöht sie
BvD warnt: Aufweichen der Benennungspflicht senkt keine Bürokratie, sondern erhöht sie
BvD-Vorstand kritisiert Pläne zur Lockerung der Benennungspflicht Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. warnt vor mehr Bürokratie für kleine und mittelständische Unternehmen, sollte die bisherige Grenze zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten aufgeweicht werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere Bestimmungen seien weiterhin vollumfänglich zu erfüllen, auch ohne Datenschutzbeauftragten, sagte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing am 2. Juni in Berlin. …
Neugründung EU-Dachverband für Datenschutzbeauftragte
Neugründung EU-Dachverband für Datenschutzbeauftragte
Berufsverbände bündeln Kräfte in Brüssel Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten in Deutschland (BvD) e.V. ist Initiator eines europäischen Dachverbands der Datenschutzbeauftragten, der sich am 7. Juni 2019 in Berlin gegründet hat. Gründungsmitglieder der European Federation of Data Protection Officers (EFDPO) sind neben dem BvD nationale Verbände für Datenschutzbeauftragte aus Österreich, Frankreich, Portugal, Tschechien, der Slowakei, Griechenland und Liechtenstein. Hauptziel der Gründung ist es, die Datenschutzbeauftragten der EU-Mit…

Das könnte Sie auch interessieren:

Ziercke will Big Brother regeln
Ziercke will Big Brother regeln
… Online-Durchsuchungen. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss: Ziercke will Big Brother regeln. Er will zu jeder Zeit und klammheimlich private Computer online ausspähen können. Das ist weder mit dem Datenschutz, noch mit rechtstaatlichen Grundsätzen, noch mit dem Grundgesetz vereinbar. * * *
Der Widerspruch „60 Jahre Grundgesetz“
Der Widerspruch „60 Jahre Grundgesetz“
Thema:Datenschutz / Bahn / Gewerkschaft / Politik Zum Datenmissbrauch durch die Gewerkschaft „Transnet“ erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss: Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz und daher ein verbrieftes Grundrecht. Es wird zugleich massenhaft gebrochen: von Staats wegen, durch Konzerne, selbst von Gewerkschaften. …
Politisch fatal und wider das Grundgesetz
Politisch fatal und wider das Grundgesetz
… gespeichert werden. Außerdem sollen den Kommunikationsanbietern eventuelle Mehrkosten erstattet werden. Dieser vermeintliche Kompromiss ändert allerdings nichts an der Substanz des Vorhabens. Die EU-Kommission will massiv Bürgerrechte beschneiden und drastisch den Datenschutz aufheben. Das ist politisch fatal und auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Daten schützen, nicht horten, bei wem auch immer
Daten schützen, nicht horten, bei wem auch immer
Thema: Telekom / Datenschutz / Vorratsspeicherung Datum: 27. 05. 2008 - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) will die auf Vorrat gespeicherten Kommunikationsdaten beim Datenschutzbeauftragten deponieren. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss: Aktueller Anlass des BDK-Vorschlags ist die Spitzelaffäre …
Ohne besseren Datenschutz droht Super-GAU
Ohne besseren Datenschutz droht Super-GAU
Thema: Gehalts- und Gesundheits-Karten / Datenschutz / Grundgesetz Datum: 24. 06. 2008 - Chipkarten mit Lohn- und Gehaltsdaten sollen eingeführt werden und künftig auch bei weiteren Behörden relevant sein. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss: Ob Lohn-Karte oder Gesundheits-Karte, fachlich kann das …
Schäuble: Grundsatz gegen Grundgesetz
Schäuble: Grundsatz gegen Grundgesetz
Thema: Sicherheit / Schäuble / Grundgesetz / Datenschutz Datum: 16. 04. 2007 Bundesinnenminister Schäuble hält an seinen umstrittenen Anti-Terror-Maßnahmen fest. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Mitglied im Innenausschuss: Bundeswehr im Inneren, Computer online ausspähen, Mautdaten Zweck entfremden, Fingerabdrücke …
Daten-Klau ist kein Kavaliers-Delikt
Daten-Klau ist kein Kavaliers-Delikt
Thema: Überwachung / Datenschutz / Recht / Bundestag Verstöße gegen den Datenschutz und gegen Persönlichkeitsrechte nehmen zu. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss: Erst LIDL, dann die Telekom, nun die Lotto-Gesellschaft und die Süd-West Metall- und Elektroindustrie: Immer dreister werden der Datenschutz …
CDU auf Kriegspfad wider das Grundgesetz
CDU auf Kriegspfad wider das Grundgesetz
… im Innenausschuss: Immer mehr Daten werden gesammelt. Immer mehr Daten werden zentralisiert. Und immer mehr Daten werden verknüpft. Das ist das Gegenteil von Datenschutz. Und Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Mit alledem wandelt die CDU auf Kriegspfad wider das Grundgesetz. Die neue Sicherheitsarchitektur der Union hat einen Kernbereich innerer Sicherheit, …
aas-Seminar zum Thema Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle (Teil 1)
aas-Seminar zum Thema Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle (Teil 1)
Neue EU-Datenschutz-Grundverordnung Die aas Akademie für Arbeits- und Sozialrecht Ruhr-Westfalen GmbH (https://www.aas-seminare.de/) (aas) bietet für Betriebsratsmitglieder und insbesondere IT-Ausschussmitglieder ein Seminar zum Thema "Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle - Teil 1" an, das den Teilnehmern technische und rechtliche Grundlagen vermittelt …
EU legalisiert Dammbruch beim Datenschutz
EU legalisiert Dammbruch beim Datenschutz
… Richtung fliegt. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied im Innenausschuss: Damit hat der EU-Ministerrat einen Dammbruch im Datenschutz legalisiert. Der per Grundgesetz verbriefte Datenschutz schützt keine Daten, sondern Persönlichkeiten. Das ist sein Wesen – gewesen. Der vorsorgliche Verweis, die Daten …
Sie lesen gerade: Datenschutz ins Grundgesetz - Warum nicht?