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Landkreistag zu den Eckpunkten des BMAS zur Neuorganisation von Hartz IV

24.09.200815:21 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Landkreistag zu den Eckpunkten des BMAS zur Neuorganisation von Hartz IV

(openPR) Alter Wein in neuen Schläuchen: Bei der Option eine Mogelpackung – bei der ARGE kein Problem gelöst

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat die heute vorgestellten Eckpunkte des Bundesarbeitsministers zur Neuorganisation im SGB II (Hartz IV) kritisiert. DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke bezeichnete den Vorschlag als „alten Wein in neuen Schläuchen“ und lehnte ihn ab. „Vor allem bei der Frage der Absicherung des Optionsmodells handelt es sich um eine nicht hinnehmbare Mogelpackung. Die von den Arbeits- und Sozialministern im Juli verabredete Sicherung des Optionsmodells wird nicht aufgegriffen und stattdessen inhaltlich und zahlenmäßig auf Dauer beschränkt. Das hat mit dem Verhandlungsergebnis – das der Bund mitgetragen hat – nichts mehr gemeinsam.“ Darüber hinaus würden für die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) keine substanziellen Verbesserungen vorgeschlagen, so dass keines der bestehenden Probleme der Mischbehörden gelöst werde.



Henneke erläuterte, dass die Arbeits- und Sozialminister der Länder auf ihrer Sonderkonferenz zur Neuorganisation des SGB II vom 14.7.2008 einstimmig und im Einvernehmen mit dem Bundesarbeitsministerium unter anderem eine Absicherung des Optionsmodells beschlossen hätten. „Verabredet wurde nicht nur eine Bestandssicherung für die 69 Optionskommunen, sondern der Fortbestand des Optionsmodells. Gegenstand der Verabredung war damit ausdrücklich keine Beschränkung auf die bestehenden 69 Optionskommunen. Die Entscheidung über eine Ausweitung des Optionsmodells sollte also dem Bundesgesetzgeber unabhängig davon vorbehalten bleiben.“

Nach dem heute vorgelegten Vorschlag sei das Arbeitsministerium offenbar nicht gewillt, das Abgesprochene umzusetzen. Stattdessen werde die Sicherung der Option ausdrücklich auf die 69 bestehenden Träger beschränkt und überdies eine Bundesaufsicht vorgesehen. „Unter diesen Umständen können wir den Vorschlag keinesfalls mittragen. Eine Bundesaufsicht über Kommunen würde dem Verwaltungsaufbau eklatant zuwider laufen, da die Kommunen in allen Aufgabenfeldern von Landesbehörden beaufsichtigt werden, die dadurch ihre Mitverantwortung für die Aufgabenerledigung hinreichend ausüben.“

Zu den ARGEn sagte er: „Das, was der Bundesarbeitsminister hier vorgelegt hat, erinnert doch sehr an das auch vom Bundesverfassungsgericht kritisierte sog. Rollenpapier des Bundes, mit dem er schon einmal versucht hat, über Zielvereinbarungen, Controlling und andere Steuerungsinstrumente seinen Einfluss in den ARGEn auszubauen. Das haben wir seinerzeit abgelehnt und bleiben dabei.“ Die Landkreise hätten zudem stets vor Risiken, Reibungsverlusten und Schnittstellenproblemen der Arbeitsgemeinschaften als Mischbehörden gewarnt. Durch die bloße Absicherung der ARGEn im Grundgesetz würden aber die praktischen Probleme der Mischbehörden, etwa bezogen auf klare Verantwortlichkeiten, transparente Entscheidungsabläufe und entsprechende Aufsichtsstrukturen nicht gelöst. „Am Ende sollte aber auch für die ARGEn eine bessere Lösung erreicht werden, die zu einem effektiveren und rechtssicheren Verwaltungshandeln in diesem wichtigen Bereich beiträgt“, so Henneke abschließend.

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