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„Kooperatives Jobcenter“ löst nicht Organisationsprobleme von Hartz IV

13.02.200813:26 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: „Kooperatives Jobcenter“ löst nicht Organisationsprobleme von Hartz IV

(openPR) Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat anlässlich des heute von Bundesarbeitsminister Scholz vorgestellten Vorschlages für ein „kooperatives Jobcenter“ davor gewarnt, die Organisation von Hartz IV wieder zwischen Bundesagentur und Kommunen aufzuspalten. Dazu DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz): „‚Kooperatives Jobcenter’ klingt nur dem Namen nach gut. Es erweckt einerseits den Eindruck einer ‚ARGE light’. Andererseits ist deutlich, dass bei der geplanten Geschäftseinheit innerhalb der Arbeitsagentur ein kommunaler Einfluss so gut wie nicht gegeben ist. Insoweit treten die Nachteile der getrennten Aufgabenwahrnehmung jedenfalls für die Kommunen deutlich zu Tage.“ Setze sich dieses Konzept durch, müsste das Hartz IV-Leistungspaket für alle Hartz IV-Empfänger von zwei Behörden mit allen Reibungsverlusten, Unwirtschaftlichkeiten und Doppelstrukturen angeboten werden, warnte Duppré.



Mit Befremden reagierte Duppré darauf, dass der Deutsche Landkreistag als Repräsentant von drei Vierteln der betroffenen kommunalen Aufgabenträger in den Arbeitsgemeinschaften bislang nicht in die Beratungen einbezogen worden sei, das Konzept aber offenbar mit dem Deutschen Städtetag abgestimmt worden sei. „Dies ist ein Affront gegenüber allen Landkreisen, die ihre konstruktive Mitwirkung mehrfach angeboten haben. So kann man miteinander nicht umgehen!“

Stattdessen unterstrich Duppré das Angebot der Landkreise, bei abgesicherter Finanzierung das Gesamtpaket von Hartz IV-Leistungen in eigene Verantwortung zu übernehmen. Das habe das Präsidium erst in der vergangenen Woche bekräftigt. Eine kommunale (Allein-)Trägerschaft werde bereits bundesweit in 69 Kommunen praktiziert (Optionsmodell) und biete sich als Prototyp an. Das Optionsmodell habe sich bewährt, weil es alle Hartz IV-Leistungen bei einem Träger bündele und damit flexible, ganzheitliche Lösungen für Langzeitarbeitslose in kommunaler Hand ermögliche. Aufgrund dieser positiven Erfahrungen ist Duppré der Überzeugung, dass die Vorgaben des Verfassungsgerichts durch eine kommunale Trägerschaft am besten erfüllt werden können. Das in den ARGEn tätige BA-Personal könne von den Landkreisen übernommen werden.

Zur Lösung der Organisationsfrage bedürfe es überdies eines geordneten Verfahrens. „Schnellschüsse des Bundes helfen jedenfalls nicht weiter. Nicht umsonst hat Karlsruhe dem Gesetzgeber bis 2010 Zeit gegeben, eine klare und verfassungskonforme Verantwortlichkeit für Leistungen aus einer Hand zu schaffen.“

Unbedingt notwendig für eine gut begründete Strukturentscheidung sei zudem, die Ergebnisse der Wirkungsforschung einzubeziehen, die das Bundesarbeitsministerium Ende 2008 vorlegen soll. „Auch deshalb hat das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber drei Jahre Zeit gegeben und die Arbeitsgemeinschaften nicht sofort aufgelöst“, so der Verbandspräsident abschließend.

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