(openPR) Durchsichtiger Manipulationsversuch durch fragwürdigen Bericht
Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat die heutige Veröffentlichung eines Berichts durch die Bundesagentur für Arbeit zu Hartz IV kritisiert. „Fachlich und methodisch ist die Auswertung höchst fragwürdig. Dies gilt für den Untersuchungszeitraum, herangezogene Merkmale und zugrunde gelegte Hypothesen. Diese angeblichen Erkenntnisse sind als ungesichert und tendenziös anzusehen“, so DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz). „Der Bericht verfolgt einzig und allein den Zweck, in der jetzigen Diskussion um die Neuorganisation der Verwaltung für die Langzeitarbeitslosen die Position der Bundesagentur zu stärken, in dem sie eigene Erfolge bei der Arbeitsvermittlung verkündet und die Arbeit der Optionskommunen herabwürdigt.“
In einem heute veröffentlichten Bericht wertet die BA nach einer eigenen Methode den Übergang hilfebedürftiger Menschen von Hartz IV in Arbeit aus. „Sie enttäuscht einmal mehr in der ihr eigentlich zugewiesenen Rolle als neutraler Statistikverwalter im SGB II. Es kommt einem Vertrauensbruch gleich, ohne die fachliche Diskussion mit den Beteiligten, Fachkreisen und unabhängigen Dritten eine neue Auswertungsmethode zu entwickeln und anzuwenden. Schließlich verfügt einzig und allein die BA über die gesammelten Daten zum SGB II und SGB III. In dieser Rolle als eigentlich unabhängige Statistikstelle für die Arbeitsmarktberichterstattung und SGB II-Statistik ist die BA in der Pflicht, unabhängig, objektiv und fachlich unangreifbar Statistik zu betreiben“, bemängelt Duppré.
Durchsichtig sei deren Versuch, in den laufenden Verhandlungen über die künftige Organisation von Hartz IV ihre Position einseitig aufzuwerten und mit vermeintlichen Erfolgsmeldungen zu verbessern. „Die bisher konstruktiven Gespräche zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zur Lösung der Organisationsfrage werden dadurch behindert.“
Nicht zuletzt unternehme nach den deutlichen Worten des Verbandspräsidenten die Behörde mit ihrem Bericht zum wiederholten Male den Versuch, die vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehene, wissenschaftliche Untersuchung der unterschiedlichen Modelle der Aufgabenwahrnehmung im SGB II auszuhebeln, die kurz vor ihrem Abschluss stehe. „Die Behauptung, dass die BA die beste Arbeitsmarktintegration erreicht, soll den mit millionenschwerem wissenschaftlichen Aufwand betriebenen Vergleich unterlaufen. Dies stellt eine Missachtung des Gesetzgebers und seines ausdrücklichen Willens dar“, so Duppré abschließend.










