(openPR) Klarstellung des Europäischen Gerichtshofs begrüßt
30. April 2004 - Zum aktuellen Urteil des EUGH zum Führerscheintourismus erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB sowie der zuständige Berichterstatter, Gero Storjohann MdB:
In den vergangenen Jahren ist vermehrt festzustellen, dass bei Führerscheinentzug wegen Alkohols in Deutschland auf das europäische Ausland ausgewichen wird, um dort eine neue Fahrerlaubnis zu erwerben. Dieser EU-Führerschein soll dann in allen Mitgliedsstaaten gelten. Auf diese Weise sollen die deutschen Eignungsvorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Medizinisch-psychologische Untersuchung ausgehebelt werden.
Sogar im Internet wird von zahlreichen Firmen diese Möglichkeit der Umgehung deutschen Rechts umworben.
Wir begrüßen die Klarstellung des Europäischen Gerichtshofs, dass eine Anerkennung dieser Auslandsführerscheine während einer - von deutschen Gerichten verhängten - Sperrfrist nicht erfolgen muss.
Das Urteil umfasst allerdings nicht das Problem der Umgehung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Es kommt nicht nur auf die Sperrfrist, sondern auch darauf an, dass dieses Rechtsinstrument nicht umgangen wird.
Gerade in diesem Bereich blüht aber das verwerfliche Umgehungsgeschäft beim Führerscheintourismus.
In diesen Fragen brauchen wir endlich Klarheit. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, bei der europäischen Kommission endlich für Rechtssicherheit Sorge zu tragen.
Autor(en): Dirk Fischer, Gero Storjohann
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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