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Führerscheintourismus ade

09.11.200715:56 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Neue EU-Richtlinie regelt Erwerb von ausländischen Fahrlizenzen

Köln, 09. November 2007 - Mit der Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie wird der Führerscheintourismus eingebremst. Um in einem EU-Land noch die Fahrerlaubnis erhalten zu können, muss der Fahrer mindestens 185 Tage im Jahr seinen Wohnsitz dort haben. Zudem darf im Heimatland kein Fahrverbot oder Führerscheinsperre bestehen. Rechtsanwalt Rainer Brüssow rät: Bloß nicht auf dubiose Werbeangebote ausländsicher Fahrschulen hereinfallen.



Ungefähr 100.000 Deutsche verlieren im Jahr ihren Führerschein wegen Alkohol oder Drogen am Steuer. Einige haben bisher versucht, über den Erwerb der Fahrerlaubnis im Ausland das Fahrverbot zu umgehen. Diesem wird mit der 3. EU-Führerscheinrichtlinie ein Riegel vorgeschoben. Seit Dezember 2006 arbeiten die einzelnen Staaten nun an der Umsetzung in nationales Recht. Bis zum 19. Januar 2009 muss dies überall geschehen sein.

Führerscheintourismus den Riegel vorgeschoben
Ein besonderer Schwerpunkt wird auf den so genannten Führerscheintourismus gelegt. Der Erwerb eines Führerscheins im Ausland bleibt vorläufig zwar noch legal. Jedoch ist der Erhalt an drei wichtige Punkte gekoppelt: „Zum einen muss der Fahrer mindestens 185 Tage einen ordentlichen Wohnsitz in dem Land nachweisen, in dem er den Führerschein erwerben möchte“, erklärt Rainer Brüssow, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Inhaber der Kölner Kanzlei Brüssow & Petri. Der Wohnsitznachweis umfasst sowohl eine Aufenthaltsgenehmigung als auch eine Meldeadresse im jeweiligen Land. Zum anderen darf in Deutschland kein Fahrverbot oder Führerscheinsperre vorliegen. Rainer Brüssow: „Die dritte Bedingung ist, dass im Heimatland kein Verwaltungsakt zur Erteilung einer Fahrerlaubnis im Gange ist.“
Entgegen vieler Meinungen bleibt der vor dem 19. Januar 2009 erworbene Führerschein legal. Allerdings müssen sich die Inhaber zum Beispiel eines polnischen oder tschechischen Führerscheins auf sehr genaue Kontrollen der deutschen Polizei einstellen. Ausländische Führerscheine, die nach dem Stichtag gemacht werden, verlieren im Heimatland dann automatisch die Gültigkeit, wenn der Betreffende schon einmal eine Entziehung der Fahrerlaubnis hatte. Den anderen Mitgliedsstaaten ist es dann untersagt, eine neue Fahrberechtigung auszustellen. „Beantragt ein Autofahrer, der hier mit einer Sperre belegt ist, beispielsweise in Bulgarien einen neuen Führerschein, tauschen sich die Behörden der Länder aus und die Ausstellung wird verweigert“, so Rainer Brüssow.

Vorsicht bei fragwürdigen Angeboten
Wer sich trotz der Neuregelung in Deutschland vor der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung drücken und im Ausland den Führerschein erwerben möchte, der sei vor dubiosen Werbeversprechen gewarnt. Einen Führerschein beispielsweise im Urlaub zu erwerben, widerspricht schon jetzt den rechtlichen Bedingungen der 185 Tage dauernden Wohnsitzregelung.
Weitere Auswirkung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie ist die Vereinfachung der Verkehrskontrollen: So werden zum Beispiel die bereits in Deutschland gültigen Kartenführerscheine mit einheitlichen Sicherheitsmerkmalen sowie die Ausweitung des Mopedführerscheins auf alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich eingeführt. Bisher gibt es über 100 Führerscheinmodelle in der EU.

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