Ohne MPU
(openPR) Das EUGH-Urteil vom 26.06.07 zum rechts missbräuchlichen Führerscheinerwerb aus anderen EU Ländern ohne MPU-Test erlaubt grundsätzlich die Nutzung der EU-Fahrerlaubnis auf deutschen Straßen, wenn diese EU-Gesetzeskonform erworben wurde. Dieses Urteil verursacht bei deutschen Verkehrsbehörden Kopfschmerzen und blankes Entsetzen, denn der so genannte Führerscheintourismus kann in vollem Umfang bis zur Umsetzung der 3.Führerscheinrichtlinie weitergehen.
Die deutschen Gesetze und angewendeten Verwaltungsvorschriften zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sind wirkungslos wenn ein EU-Führerschein nach der Sperrfrist und unter Einhaltung der Meldegesetze in einem anderem EU-Mitgliedsland erworben wurde. http://www.europa-fahrerlaubnis.com/
Das deutsche Verkehrsministerium hofft nun das die 3. Führerscheinrichtlinie von den EU-Mitgliedsstaaten am 19.01.2009 umgesetzt wird. Doch schon jetzt ist davon auszugehen das einige EU-Länder diese Richtlinie nicht umsetzen werden und den legalisierten Führerscheintourismus bis zur letzten Umsetzungsfrist am 19.01.2013 ermöglichen werden.
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Die Firma Mapro informiert umfassend seit dem Jahre 2004 über den Erwerb des EU-Führerscheines in Europa. Dabei wird die Rechtsprechung ebenso wie die Wohnsitzregelung berücksichtigt welche entscheidend für die Bestandskraft eines Führerscheines ist. Die Firma Mapro wird inzwischen von mehren Rechtsanwälten empfohlen, denn nur unter Einhaltung und die Erfüllung der EU-Rechtsvorschriften und der Gesetze der jeweiligen EU-Länder macht den Führerscheinerwerb möglich. Die Firma behält sich vor unter Berücksichtigung der bekannten Fakten die zum Führerscheinverlust führten mögliche Kunden abzulehnen.
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