(openPR) Angesichts eines aktuellen Berichts der Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ (HRW) über Kindeshinrichtungen erklären die südhessischen Jusos:
Laut internationalem Recht ist die Hinrichtung von Kindern unter keinen Umständen gestattet. Carsten Sinß, Mitglied im Juso-Bezirksvorstand, weist darauf hin, dass in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen heißt: „Für Straftaten, die von Personen vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs begangen worden sind, darf weder die Todesstrafe noch lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit vorzeitiger Entlassung verhängt werden“.
„Diese Vereinbarung haben fast alle Staaten der UNO unterzeichnet, gleichwohl werden immer wieder Kinder Opfer von Hinrichtungen“, ergänzt Behnam Yazdani, Vorsitzender der südhessischen Jusos. Laut einem neuen Bericht der Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ (HRW) führt der Iran, der das Abkommen ebenfalls unterzeichnet hat, diese Statistik an: Laut dem Bericht sei die Todesstrafe dort seit Januar 2005 insgesamt 26 Mal vollstreckt worden. Saudi-Arabien und der Sudan ließen zwei Jugendliche hinrichten, Pakistan und der Jemen je ein Kind oder Jugendlichen. Die Tatsache, dass in diesen Staaten Kinder und Jugendliche teilweise schon in jüngeren Jahren als volljährig gelten, dürfe dabei nach Ansicht der Jusos keine Rechtfertigung sein.
„Wir schließen uns mit Blick auf die in der kommenden Woche stattfindende UN-Vollversammlung dem Appell von ‚Human Rights Watch’ an die Vereinten Nationen an und fordern dringend weitergehende Reformen zum Schutz der Kinder. Nie wieder soll jemand für ein Verbrechen hingerichtet werden, das er als Kind begangen hat“, so Sinß und Yazdani abschließend.




