(openPR) Die Rechtsanwaltskammer Wien fordert in einer Presseaussendung (rakwien.at) die Einhaltung der Grundrechte. Auch Justizministerin Berger meint, dass die Grundrechte das wichtigstes Kapital ist (kleine.co.at)
Der Landesleiter, Richard Maier, des Vereins Kindergefühle in Österreich, der sich für die Rechte der Kinder auf beide Elternteile einsetzt meint, dass es jetzt an der Zeit ist, nicht nur Sprüche zu klopfen sondern auch Taten folgen zu lassen. Viele Elternteile sind der Meinung, so der Vereinsvorsitzende, dass den Kindern die Grundrechte vorenthalten werden. Aufgrund der vielen Diskussionen kommt der Verein zu der Überzeugung, dass nicht einmal der Begriff „das Wohl des Kindes“ in der heutigen Zeit auf einen Nenner gebracht werden konnte.
Die Problematik liegt mitunter, so Maier, dass Erwachsene "fremde" Menschen über den Kopf des Kindes hinweg diskutieren und auch entscheiden was für das Kind das „Wohl“ ist. Beachtet wird gar, kritisiert der Vereinleiter, dass dem Kind oft nur „nur“ das Lächeln eines Elternteil zum Glücklichsein benötigt wird und dieser kleiner Erdenbewohner weiß, was ihm tut gut. Nur er weiß es!
Eine Befragung des Kindes ist daher unumgänglich - es ist das Recht des Kindes seine Meinung kundzutun, so die Kinderrechtskonvention. Die Praxis zeigt, so Maier, dass ein Entscheidunghelfer, meistens ein Gutachter, der sich scheinbar schützend und allwissend über das Kind stellt und ein paar Minuten wissen will, was gut für das Kind ist.
Der Landesleiter ist der Meinung, dass das eine Anmaßung und Selbstüberschätzung der eigenen Fähigkeiten ist. Dem Vereinsleiter ist bekannt, dass es Gutachter gibt, die scheinbar in ein paar Minuten wissen was gut und zum Wohle der Kinder ist. Beneidenswert- und das in so kurzer Zeit. Ein Gutachten ist schnell ausgedruckt. Die Fachlektüren zeigen immer wieder, so Maier, dass die Entscheidungshelfer, also die Gutachter quasi zum Richter werden und somit ist das Gutachten nur noch zum Abstempeln von der Justiz sei.
Gutachter stellen sich somit auf die Stufe der Richter und Richter entscheiden über Kinderseelen in ein paar Minuten. Nur Routine, sagt Maier nachdenklich. Das kann oft für das Kind bedeuten Glück oder Unglück. Hauptsache der Akt ist erledigt. Alles nur Routine! Maier weist auf den Wahrnehmungsbericht (http://www.rechtsanwaelte.at/downloads/wnb_2005_2006.pdf) der Rechtsanwaltskammer Salzburg indem hervorgeht, dass immer wieder derselbe Gutachter die Aufträge bekommt, obwohl diese mitunter mangelhaft sind, so Maier (http://www.salzburg.com/nwas/archiv_artikel.php?xm=3394206&res=0)
Die Kinderrechtskonvention besagt, "Das Kind muss die Gelegenheit bekommen, seine Rechte selbst wahrzunehmen und zu vertreten: Selbst Babys sind keine passiven Empfänger von Versorgungsleistungen sondern soziale Akteure, die Schutz, Pflege und Verständnis von ihren Eltern oder anderen Betreuungspersonen suchen, die sie brauchen um überleben, wachsen und sich entfalten zu können. Je älter das Kind wird, desto mehr soll es für sich selber sprechen und entscheiden können und damit die Voraussetzungen erwerben, mündige, selbstverantwortliche Erwachsene zu werden."
Der Landesleiter stellt sich die Frage, Hand aufs Herz welche Kinder werden tatsächlich ehrlich befragt? Wenn sie ehrliche Antworten geben, wird hier dann wirklich Rücksicht genommen? Der Landesleiter des Vereins Kindergefühle in Österreich meint: „Größtenteils bekommt man das Gefühl nicht los, dass aufgrund der starken Nachfrage die Ausgabe der Kinderrechtskonvention dem Volk zwar verteilt wurde, aber in den höheren Etagen die Lieferanten einen gravierenden und akuten Lieferengpass haben. Keinesfalls würde ich behaupten, man nehme sie nicht ernst. Nein, ich denke es ist einfach der Lieferant ausgefallen und so etwas passiert täglich.“
Maier hofft, dass die Kinderrechtskonvention, die auf der Vereinsseite zum Downladen ist, auch durchgesetzt wird. Fakt ist, Kinderrechte, sind Menschenrechte. Das ist also ein Grundrecht.
Die Würde des Menschen, also die Menschenrechte, ist unantastbar
Der Landesleiter meint am Ende seiner Stellungnahme: „Von dem einmal abgesehen entspricht meistens der Kindeswille dem Kindeswohl. Hier besteht aber die Gefahr darin, dass ein Elternteil PAS oder Manipulation betreibt. In diesen Augen hat sich dieser Elternteil fast selber disqualifiziert, denn dieser bewies aktiv, dass er NICHT zum Kindeswohl beitragen will“.
Der Verein führt folgende 2 Zeilen zusätzlich zum Vereinsnamen an:
Wir fordern die Durchsetzung der Kinderrechtskonvention. Wir fordern die Durchsetzung der Menschenrechte.
Nähere Informationen unter:
http://www.kindergefuehle.at
Verein Kindergefühle
Angerstraße 31
5071 Wals-Siezenheim
E-Mail:
Fax: +43/720/0554409
Verein Kindergefühle
Angerstraße 31
5071 Wals-Siezenheim











